Immergrün Energie (Köln)
Grundpreiserhöhung von fast 400%
Da schämen sich selbst die Mitarbeiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich versuche mich schon seit Längerem das Kundenportal einzuloggen. Dies funktioniert selbst über ein neuangefordertes Passwort nicht.
Erst heute klappt es wieder.
Der Stromvertrag läuft seit 24.11.2017.
Nachdem ich selbst, ohne Aufforderung Ihrerseits, den Zählerstand Anfang Januar 2019 mitgeteilt habe, fragte ich am 16.2.19 nach dem aktuellen Bearbeitungsstand.
Das Telefonat dauerte 16 Minuten und 37 Sekunden. Der Mitarbeiter war die Inkompetenz in Person. Nannte mit drei Daten an dem der Vertrag geschlossen worden sei, kannte den Unterschied zwischen Kalenderjahr und Abrechnungsjahr nicht und konnte mir nicht helfen.
Er teilte mir mit, dass der Verbrauchspreis und der Grundpreis wie beim Abschluss im Jahr 2017 wären.
Dies beruhigte mich, denn im Internet lass ich nichts Gutes über Sie.
Auch das Kündigungsdatum und die Kündigungsfrist könnte er mir nicht nennen, seien aber auf der Rechnung genannt. Diese würde bald kommen.
Heute endlich erhielt ich die Abschlussrechnung per Mail.
Ein Guthaben von über 800 Euro erfreut mich.
Mein Abschlag sollte aber gleich bleiben, was ich telefonisch ändern wollte um ein derart hohes Guthaben zu vermeiden.
Im Telefonat erfuhr ich, dass es seit Dezember 2018 eine Preiserhöhung um fast 400% gibt: Die Grundgebühr wurde von 9,- auf 33,- erhöht.
Auf meine Nachfrage, ob die Mitarbeiterin selbst das seriös findet, wurde es still in der Leitung.
Sie teilte mir mit, dass mir das Ende 2017 mitgeteilt worden wäre. Dies widerspreche ich entschieden.
Mir ist keinerlei Info zu einer Preiserhöhung zugegangen.
Soeben schaute ich in mein Kundenpostfach. Dort ist kein einziges Dokument hinterlegt. Nicht einmal die Rechnung.
Nach §41 EnWG hat eine Preiserhöhung an den Endverbraucher transparent zu erfolgen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Des Weiteren verweise auch auf das Bürgerliches Gesetzbuch § 307: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder 2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzenden Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein. "
Ich zitiere eine vorherige Beschwerde: "Die aktuelle Rechtsprechung vom 6.06.2018 des BGH bestätigte ein Urteil des OLG Hamm zu den Transparenzanforderungen (AZ: VIII ZR 247/17). Im Rahmen der o. a. Endabrechnung haben sie diesen Grundsätzen in keinster Weise entsprochen. Daher ist die ausgesprochene Preiserhöhung unwirksam. "
Ich fordere von Ihnen die Auszahlung des Guthabens vom 9.2.19 über 816,57 € aus 2017 und 2018 sowie die Beibehaltung des Grundpreises von 9,- brutto.
Selbstverständlich bezahle ich berechtigte und dem Verbrauch angemessene Forderungen an Sie. Allerdings keine ungerechtfertigten Preiserhöhungen von fast 400%.
Ich behalte mir rechtliche Schritte vor. Ich werde mich anwaltlich beraten lassen und die Verbraucherzentrale aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Maunz
13.02.2019 | 11:20
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Das angeblich im Oktober gesendete Schreiben habe ich inzwischen per Mail erhalten. Es ist aufgemacht wie ein Werbeschreiben und nicht übersichtlich. Es wird auch nicht erklärt, wie sich eine Preissteigerung von 400% zustande kommen lässt.
Beschwerde ist gelöst