Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 206 Views | 16.02.2019 | 11:14 Uhr
geschrieben von Tobias Brang

Immergrün Energie (Köln)

Nicht anerkannte Kündigung in zwei Fällen

Bestell-/Kundennummer: G21711013915

Seit Dezember 2017 bin ich Kunde des Gaslieferanten Immergrün. Am 21.08.2018 versendete ich ein Kündigungsschreiben via E-Mail, um den Vertag fristgerecht zum Dezember 2018 zu kündigen. Darauf erfolgte seitens Immergrün keine Reaktion.

SCHLAGWORTE

Am 18.01.2019 bekam ich eine entsprechende Schlussrechnung des Jahres mit einem Guthaben von 1492,00€ mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass mein zukünftiger Abschlag für das laufende Geschäftsjahr 185,00€ (vorher 165,00€) beträgt. Daraufhin verschickte ich nochmals per Post am 23.01.2019 mit der Begründung einer außerordentlichen Kündigung, aufgrund der angekündigten Preiserhöhung in der Schlussrechnung.

In einem heutigen Telefonat mit Immergrün wurde mir mitgeteilt, dass beide Kündigungen (weder E-Mail oder Post) die Firma Immergrün nicht erreicht haben und somit die Kündigungsfrist verstrichen ist.

Es ist eine absolute Frechheit, dass beide Kündigungen auf zwei verschiedenen Wegen einfach ignoriert werden und dann auch noch für das laufende Geschäftsjahr, trotz einer sehr hohen Rückzahlung ebenfalls keine Beitragsanpassung erfolgt.

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.02.2019 | 12:07
von Hans-Jürgen Kreft | Regelverstoß melden
Tja, das kenne ich auch von anderen Anbietern.
Keine Mail erhalten, Fax tot, usw.
Immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen,
es sei denn, man hat genug Zeit, das der Neuanbieter einem die Kündigung abnimmt.

25.02.2019 | 07:31
von Tobias Brang gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün ist sehr kulant auf meine Forderungen eingegangen. Alles bestens!




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