Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 176 Views | 17.02.2019 | 12:14 Uhr
geschrieben von Marco L.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24: Urlaub

Auf Nachfrage, wo unsere Gutschrift bleibt, folgte die Antwort von diesem "hochgepriesenen" Vergleichsportal, wir hätten bei der Buchung vergessen den Gutschein-Code einzugeben!
Das war's in jeglicher Hinsicht mit CHECK24!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Keine! Das Fazit haben wir gezogen!


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
20.03.2019 | 15:01
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Ihr Anliegen wurde zeitnah auf einem anderen Portal geprüft.

Beste Grüße

CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.03.2019 | 13:20
von Marco L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.04.2019 | 10:43
von Marco L. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. für uns hat sich das Problem anderweitig gelöst.




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