Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 82 Views | 18.02.2019 | 12:14 Uhr
geschrieben von Jörg Kaltenbacher

Immergrün Energie (Köln)

Vertrags-Nr. 21609031296

Bestell-/Kundennummer: 24706A1266

Nach über 6 Wochen ist diese Firma nicht in der Lage, mir eine Korrekte (einschließlich dem versprochenen Bonus) zu erstellen. Ich bin Kunde seit dem 1.01.2017 und habe fristgerecht zu 31.12.2018 gekündigt. Diese wurde auch bestätigt.

SCHLAGWORTE

Am 31.01.2019 habe ich Immergrün angeschrieben und den Zählerstand nochmals übertragen. Lapidare Antwort: der Zählerstand sei schon bei ihnen eingegangen und könnte nun bearbeitet werden. Passiert ist nichts.

Daraufhin habe ich am 13. Februar 2019 folgende E-Mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Darauf bekomme ich keine Antwort.

Mir bleibt jetzt nichts anderes übrig, als mich an die Verbraucherzentral und Netzagentur zu wenden. Den die tanzen mir bei der Endabrechnung nur auf der Nase herum.

Es ist mir ein Rätzel, wie so eine Firma ohne Abmahnung weiter ihr Unwesen treiben kann.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrekte Schlussabrechnung vom 31.12.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2019 | 10:47
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kaltenbacher,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.02.2019 | 19:57
von Jörg Kaltenbacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 18.2.2018 wurde mir eine Abrechnung per Mail zugeschickt. Der Bonus ist mit verrechnet.
Es wurde mir zugesagt, dass die Überweisung der Gutschrift zeitnah auf meinem Konto gutgeschrieben wird.
Wir werden sehen was bei denen 'zeitnah' bedeutet.
Der Arbeitspreis pro Kw wurde von 0,23979
auf 0,30924 im Folgejahr heraufgesetzt.
Das entspricht einer Erhöhung von ca 29%.
Bei solch einer Erhöhung die natürlich nicht explizit aufgeführt oder vernünftig bekannt gegeben wurde kann man getrost einen Bonus gewähren.


21.02.2019 | 10:37
von Jörg Kaltenbacher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute am 21.2.2019 ist die Überweisung des Guthabens erfolgt.
Nochmals an alle Stromkunden - Finger weg vom Stromliferanten immergrün.
Ich kann ReclaBox nur danken.


21.02.2019 | 10:38
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