Immergrün Energie (Köln)
Jahresendabrechnung nach Kündigung nicht erhalten
Bestell-/Kundennummer: 28201O1357
Vertragsnummer: 21710019358
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bisher meine Jahresendabrechnung noch nicht erhalten, nach §40 Abs. 4 EnWG hatten sie 6 Wochen Zeit dies zu tun. Die gesetzliche Frist haben sie somit überschritten.
Ich fordere umgehend die Zustellung meiner Jahresendabrechnung und meines daraus hervorgehenden Guthabens bis zum 22.02.2019.
Am 15.02.19 wurde mir telefonisch zugesagt, dass ich meine Rechnung bis zum 16.02.19 via E-Mail erhalte! Es wurde sich somit bereits zum 3. Mal nicht an eine von ihnen versprochene Frist gehalten.
Mir ist, wie ich ihnen bereits 2 mal per E-Mail und 3 mal via Kontakt mit ihren Service Mitarbeitern (Telefon Hotline) mitgeteilt habe, die Höhe meines Guthabens bekannt, da ich meine Verbrauch errechnet habe. Ein weiteres hinauszögern der Rückzahlung meines Guthabens bei ihnen, würde mich dann dazu zwingen zivilrechtlich einen Mahnbescheid gegen sie zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
B. K.
18.02.2019 | 14:08
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
ich bin ein wenig irritiert, bedeutet 'umgehend' für Sie etwas anderes als für mich?
Es hat sich weder gestern noch heute jemand aus Ihren Team bei mir gemeldet um die Sache nun endlich zu klären!
Auf meine Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG) die ich an serviceimmergruen-energie.de wird auch nicht geantwortet.
Sie erwecken den Eindruck das Ihre Antwort nur geschrieben wurde, da es hier ein öffentliches Portal ist und man suggerieren möchte das immergrün an einer Klärung interessiert ist.
Schade, aber somit bin ich gezwungen den Mahnbescheid gegen immergrün zu erwirken.
Der Mahnbescheid ist noch abwendbar wenn ich bis zum 22.02.19 meine Jahresendrechnung bekomme und mein daraus hervorgehendes Guthaben auf meinen Bankkonto habe.
MfG B. Koenig