Durch Büromarkt Böttcher gelöste Beschwerde. | 380 Views | 22.02.2019 | 14:43 Uhr
geschrieben von Wolfgang Ferner

Büromarkt Böttcher AG (Jena)

Trotz Auftragswiderruf keine Gelderstattung

Bestell-/Kundennummer: D40224386

Am 8. Febr. 2019 erteilte ich der Böttcher AG einen Auftrag. Dieser wurde sofort über PayPal in Höhe von 4.792,97€ bezahlt. Da ich noch am gleichen Tag die Produkte günstiger im Internet fand, habe ich den Auftrag sofort am 8. Febr. 2019 widerrufen. Da das Unternehmer einen Teil der Ware jedoch bereits am 8. Febr. 2019 versandt hatte, habe ich die Annahme der Lieferung am 9.02.2019 verweigert.

SCHLAGWORTE

Von der Firma Böttcher AG erhielt ich daraufhin für die nicht gelieferte Ware eine Rückzahlung in Höhe von 922,19€. Die Lieferung bestand aus zwei Paketen, nach Wareneingang des ersten Paketes erhielt ich eine weitere Rückzahlung in Höhe von 2.764,16 €. Nach Eingang des zweites Paketes wurde von der Böttcher AG zwar eine Storno-Rechnung in Höhe von 1.106,63 € erstellt, die Erstattung des Geldes aber bis heute verweigert.

Trotz der 14tägigen Frist des Gesetzgebers, dass nach einem Auftragswiderruf die Rückerstattung des Geldes innerhalb dieses Zeitraumes - ab Datum des Widerrufes - erfolgen muss, hat die Böttcher AG diese Frist für die Rückerstattung des noch offenen Betrages in Höhe von 1.1.06,63€ verstreichen lassen. Meine Anwälte habe ich geben das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Ich kann diese Firma nicht weiterempfehlen.

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Meine Forderung an Büromarkt Böttcher AG: 1.106,63€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.02.2019 | 10:54
Firmen-Antwort von: Büromarkt Böttcher AG
Abteilung: keiner

Sehr geehrter Herr Ferner,

die Rückzahlung des Betrages ist mittlerweile erfolgt.

Offensichtlich hat sich wegen einer Differenz von 0,01€ ein bedauerlicher, technischer Fehler eingeschlichen, weswegen die Gutschrift nicht automatisch erfolgte.

Wir bitten Sie, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Böttcher AG

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.02.2019 | 10:59
von Wolfgang Ferner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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