Durch TV SPIELFILM Verlag gelöste Beschwerde. | 144 Views | 28.02.2019 | 12:38 Uhr
geschrieben von Claus-Norbert Brader

TV SPIELFILM Verlag GmbH (Hamburg)

Widerrechtliche Abbuchung nach bestätigtem Vertragsablauf

Bestell-/Kundennummer: 77306931

TV SPIELFILM Verlag bucht nach bestätigter Kündigung Beitrag für Folgezeitraum ab

Ich schloss im November 2018 ein dreimonatiges Probeabo des TV SPIELFILM TV-Services ab. Den Vertrag kündigte ich wenig später (bereits im Nov. 2018) zum Ablauf des Probezeitraums.
Mit der Kündigungsbestätigung ließ sich das "TV SPIELFILM Service Team" trotz wiederholter Erinnerung per Telefon und E-Mail Zeit bis zum Januar 2019. Dann erst wurde mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung zugesandt.
Ungeachtet der somit bestätigten Kündigung buchte das Unternehmen jedoch am Tag nach Ablauf des Probeabos einen Betrag von 9,99 Euro für den Folgemonat ab.
Eine rechtswidrige Dreistigkeit und Unverschämtheit sondergleichen!

Man könnte den unberechtigten Zugriff auf mein Konto auch als arglistig einstufen.

Ich kann diese Firma nicht weiterempfehlen.

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Meine Forderung an TV SPIELFILM Verlag GmbH: Unverzügliche Rückabwicklung der unberechtigt eingezogenen Zahlung / Lastschrift


Firma hat geantwortet nach 29 Tage nach 29 Tage
29.03.2019 | 15:50
Firmen-Antwort von: TV SPIELFILM Verlag GmbH
Abteilung: Support

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sachverhalt wurde aufgeklärt und eine einvernehmliche Einigung unter den Beteiligten erzielt. Wir bedauern die Umstände und wünschen weiterhin alles Gute.

Viele Grüße aus Hamburg,
Ihr TV Spielfilm Digital-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.03.2019 | 13:24
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Ich würde sofort beimder Bank reklamieren. Ohne Autorisierung Geld abbuchen. Wie kommen die eigentlich an Ihre Kontodaten?

01.04.2019 | 20:58
von Claus-Norbert Brader gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es bedurfte einer Vielzahl vom Mails und TGelefonaten, bis sich diese Firma endlich bequemte, ihren massiven Übergriff auf meine Zahlungsquelle zuzugeben und den wiederrechtlich eingezogenen Geldbetrag zurückzuerstatten. Zuvor wurde meine Beanstandung etliche Male gebetsmühlenhaft abgewiesen!




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