Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)
Stromanbieterwechsel
Bestell-/Kundennummer: 8801485378
Erst Kündigung nicht angekommen, dann nicht gültig, dann Vertragsdaten ein Missverständnis
Ich habe die Belieferung von Rheinpower beantragt für 2018, was nicht möglich war, weil mein Vertrag mit New Energy lt. New Energy 2 Jahre anstatt einem lief, wie mir von gedacht.
Da der Vertrag mit Rheinpower in meinem Konto für 2018 hinterlegt war, ging ich von einem Vertragsverhältnis mit Rheinpower (halt ohne Belieferung aus) und kündigte vorsorglich fristgemäß. Einen Vertrag von Rheinpower habe ich nie erhalten und auch jetzt auf Rückfragen bekomme ich keine Auskunft dazu.
Mein neuer Stromanbieter Shell PrivatEnergie kündigte Rheinpower auch fristgemäß, das wurde aber von Rheinpower abgelehnt. Shell bekam aber die Zusage für den Wechsel 2019 von New Energy.
Meine Kündigung ist lt. Rheinpower nie angekommen. Als ich das nachweisen konnte, dass sie angekommen war, war Sie lt. Rheinpower nicht gültig, da ich ja einen Vertrag für 2019 mit Ihnen hätte.
Der in meinem Kundenkonto hinterlegte Vertrag für 2018 ist ein Missverständnis teilte man mir dann von Rheinpower mit.
Dann verwies man mich auf die AGBs von Rheinpower:
5) Wann beginnt die Lieferung und ab wann muss ich zahlen? a. Lieferbeginn ist frühestens das von Ihnen genannte und von der Stadtwerke Duisburg AG in der Vertragsbestätigung aufgeführte Datum, sofern zu diesem Zeitpunkt die Belieferung tatsächlich und rechtlich möglich ist. Ansonsten wird der Lieferbeginn durch die Stadtwerke Duisburg AG bestimmt.
Ist ein Lieferbeginn innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss nicht möglich, wird Ihnen die Stadtwerke Duisburg AG dies mitteilen. Sodann haben beide Parteien die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt keine der Parteien innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurück, wird der Lieferbeginn von der Stadtwerke Duisburg AG bestimmt.
Hier steht aber Lieferung und nicht Vertragsbeginn. Der wird in Nr. 3 beschrieben:
3) Wie lang ist die Vertragslaufzeit, und wie kann der Vertrag gekündigt werden? Die Erstvertragslaufzeit entspricht der von Ihnen im Zuge der Auftragserteilung getroffenen Auswahl. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Verträge mit einer einmonatigen Laufzeit können im ersten Vertragsmonat von Ihnen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, nach einer Vertragsverlängerung können diese Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Sofern der Vertrag nicht gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wurde, verlängert er sich jeweils um die zuvor gewählte Erstvertragslaufzeit, höchstens jedoch um 12 Monate. Abweichend von Satz 3 darf die Stadtwerke Duisburg AG den Vertrag nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit einer Preisgarantie kündigen.
Das schrieb ich Rheinpower aber bekomme keine Reaktion darauf.
Ich bezahle meinen Strom aktuell an Shell PrivatEnergie.
Hätte Rheinpower bei meinem neuen Stromanbieter die Ablehnung begründet oder sich bei mir gemeldet, hätte man alles vorher klären können, fristgerecht und einvernehmlich.
Inzwischen versucht man lt. Rheinpower! trotz bestätigter, zurück genommener Einzugsermächtigung von meinem Konto Geld abzubuchen.
06.03.2019 | 10:10
Abteilung: Vertrieb Privatkunden & Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
aus Datenschutzrechtlichen Gründen haben wir Ihnen per E-Mail geantwortet.
Freundliche Grüße
Stadtwerke Duisburg AG
Rheinpower besteht aber auf den von mir nicht beantragten Vertrag und das ich die "nicht Stromlieferung" bezahle. Ich habe dem Vertrag nicht zugestimmt noch gewollt.