WOOLWORTH GmbH (Unna)
Defekte Ware nicht umgetauscht bzw. zurückgenommen
Am Mittwoch den 27.02.2019 habe ich bei der Filiale von WOOLWORTH an der Hauptstraße eine (dicke) Strumpfhose gekauft. Während ich sie am Samstag zum ersten Mal anziehen wollte, riss die Strumpfhose direkt an der Naht, sodass ein großes Loch entstanden ist.
Deshalb bin ich noch am selben Tag zur Filiale gegangen, um die Strumpfhose umzutauschen. Ich ging direkt mit der beschädigten Strumpfhose und dem Kassenbon an die Kasse. Die Kassiererin tauschte und nahm nicht, wie gesetzlich vorgegeben ist, die Ware zurück und ging sehr unhöflich mit mir um. Es handelt sich hierbei ganz um einen Rechtsbruch! " Bei mangelhafter oder beschädigter Ware ist der Verkäufer - egal ob Einzelhandel, Kaufhaus oder Online-Bestellung - bis zu zwei Jahre nach dem Verkauf gesetzlich verpflichtet, die Ware zu ersetzen oder nachzubessern. " Der Verkäufer WOOLWORTH missachtete "gesetzlichen Rückgabe Recht bei beschädigten Waren" bereits nach 60 Stunden (nicht nach 2 Jahren).
04.03.2019 | 14:19
Abteilung: Unternehmenskommunikation
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