Von WOOLWORTH beantwortete Beschwerde. | 259 Views | 04.03.2019 | 14:19 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4346021

WOOLWORTH GmbH (Unna)

Defekte Ware nicht umgetauscht bzw. zurückgenommen

Am Mittwoch den 27.02.2019 habe ich bei der Filiale von WOOLWORTH an der Hauptstraße eine (dicke) Strumpfhose gekauft. Während ich sie am Samstag zum ersten Mal anziehen wollte, riss die Strumpfhose direkt an der Naht, sodass ein großes Loch entstanden ist.

SCHLAGWORTE

Deshalb bin ich noch am selben Tag zur Filiale gegangen, um die Strumpfhose umzutauschen. Ich ging direkt mit der beschädigten Strumpfhose und dem Kassenbon an die Kasse. Die Kassiererin tauschte und nahm nicht, wie gesetzlich vorgegeben ist, die Ware zurück und ging sehr unhöflich mit mir um. Es handelt sich hierbei ganz um einen Rechtsbruch! " Bei mangelhafter oder beschädigter Ware ist der Verkäufer - egal ob Einzelhandel, Kaufhaus oder Online-Bestellung - bis zu zwei Jahre nach dem Verkauf gesetzlich verpflichtet, die Ware zu ersetzen oder nachzubessern. " Der Verkäufer WOOLWORTH missachtete "gesetzlichen Rückgabe Recht bei beschädigten Waren" bereits nach 60 Stunden (nicht nach 2 Jahren).

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Meine Forderung an WOOLWORTH GmbH: Keine Gesetze zu missachten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.03.2019 | 14:19
Firmen-Antwort von: WOOLWORTH GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Guten Tag,

vielen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens. Um Ihr Anliegen aufklären zu können möchten wir Sie darum bitten, sich einmal in unserem Kundenservice zu melden. Sie erreichen uns unter der 02303/5938-100 oder per Mail an info spider monkey woolworth.de.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihr Woolworth-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.03.2019 | 10:02
von ReclaBoxler-4346021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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