Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 79 Views | 07.03.2019 | 14:16 Uhr
geschrieben von Arnd Schössler

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Fuxx verweigert Bonuszahlungen (Einspeisung einer Photovoltaik)

Bestell-/Kundennummer: 8NOV1705489

Mein Stromvertag endete fristgerecht nach 12 Monaten am 31.12.2018.

SCHLAGWORTE

Nach § 40 Abs. 4 EnWG ist gesetzlich festgelegt, das Energierechnungen innerhalb von 6 Wochen erstellt werden müssen.

Fuxx-Sparenergie missachtete diesen Termin!

Am 20.02.2019 forderte ich schließlich Fuxx-Sparenergie auf, mir die Schlussrechnung zukommen zu lassen. Diese erhielt ich dann am 25.02.2019 (9 Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums).

In der Schlussrechnung waren weder der Sofortbonus noch der Neukundenbonus (15% der Rechnungssumme) berücksichtigt. Ich forderte daher Fuxx-Sparenergie umgehend auf, mir eine korrekte Schlussrechnung auszustellen und mein Guthaben zzgl. aller Boni auszuzahlen.

Am 27.02.2019 teilte mir Fuxx-Sparenergie mit, dass kein Bonusanspruch besteht. Als Begründung wurde „Einspeisung einer Photovoltaik“ genannt.

Ich widersprach Fuxx-Sparenergie umgehend und informierte darüber, dass die Photovoltaikanlage ausschließlich direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist und die belieferte und physikalisch getrennte Strom-Abnahmestelle ausschließlich privat genutzt wird. Ich bestand weiterhin auf meinen Forderungen.

Am 04.03.2019 teilte mir Fuxx-Sparenergie folgendes mit: „Wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass eine Bonuszahlung leider nicht möglich ist. “ Es folgte keine weitere Begründung oder ein Hinweis, auf welcher Rechtsgrundlage diese Ablehnung beruht.

Bis heute, 10 Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums, wurden mir weder meine vertraglich zugesicherten Boni noch mein mir zustehendes Guthaben von Fuxx-Sparenergie ausgezahlt!

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Ausstellung einer korrigierten Schlussrechnung, Auszahlung des Guthabens zzgl. aller Boni und Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins für überzogene Tage


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.03.2019 | 14:53
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schössler,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.03.2019 | 11:18
von Arnd Schössler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einer Intervention durch Verivox und der Beschwerde auf ReclaBox hat FUXX-Sparenergie mir eine korrekte Abrechnung erstellt und alle offenen Beträge erstattet. Allerdings mit dem Hinweis, dass sie die Rechtspflicht hierzu nicht anerkennen.

Es bleibt also offen, warum FUXX-Sparenergie § 40 Abs. 4 EnWG missachtete und warum der Sofortbonus statt innerhalb der ersten 60 Tage erst 425 Tage und nach Aufforderung bezahlt wurde. Darüber hinaus ist bis heute nicht geklärt, auf welcher Rechtsgrundlage FUXX-Sparenergie mir die Bonuszahlung von 15% auf die Schlussrechnung verweigerte.




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