Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 81 Views | 08.03.2019 | 09:13 Uhr
geschrieben von Julian Austerhoff

STROGON GmbH (Bonn)

Verspätete Abrechnung mit nicht angekündigter Tariferhöhung

Bestell-/Kundennummer: 45G1616902

Verspätete Abrechnung Gas, nicht angekündigte Preiserhöhung um 30 %, Abzocke

Die Gas-Endabrechnung von STROGON ist erst über 3 Monate nach Vertragsende (09.11.2018) am 01.03. per E-Mail zugestellt worden. Der eigentliche Hammer ist allerdings, dass auf dieser Rechnung ein nicht angekündigter Arbeitspreis von 6 ct abgerechnet wurde.

SCHLAGWORTE

Nach der Ankündigung einer Preiserhöhung des Arbeitspreises es um 36,5 % (von 3,37 ct auf 4,6 ct), die in einer dubiosen E-Mail mit der Überschrift "Servicestark und zukunftssicher - Vertragsinformationen" im 5! Absatz am 10.08.2017 mitgeteilt wurde, habe ich mir sofort einen neuen Anbieter gesucht und diesen mit der Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beauftragt. Das ich mein Sonderkündigungsrecht zu diesem Zeitpunkt nur selber in Anspruch nehmen kann, war mir leider nicht bewusst.

Die Kündigungsbestätigung erhielt ich am 04.10.2017 mit der Bestätigung des Vertragsende zum 09.11.2018. Okay Unwissenheit wurde hier bestraft, Mund abputzen und gut.

Abgerechnet wurde der erhöhte, mitgeteilte Arbeitspreis von 4,6 ct allerdings nur vom 01.12.2017 - 31.12.2017. Die Restlaufzeit vom 01.01.-09.11.2018 wurde mit den besagten 6 ct pro kWh. Dies entspricht einer erneuten Erhöhung des Arbeitspreises um 30,4 % und einer Erhöhung zum Ursprungspreis von 78 %.

Ich bin äußerst penibel bei der Dokumentation und Archivierung sämtlicher E-Mails von Versogern. Die Erhöhung des Arbeitspreises auf 6 ct wurde mir definitiv nicht mitgeteilt und spricht für mich des Weiteren ganz klar "Abzocke". Die Dame in der Service Hotline teilte mir mit, dass ich die E-Mail über die Preiserhöhung erhalten hätte und veranlasste die angeblich "erneute" Zustellung der Preiserhöhung.

Diese Ankündigung soll ich am 30.10. 2017 erhalten haben. Mal ganz ehrlich. Ich habe dummerweise bei der ersten Erhöhung nicht selber gekündigt. Bei der 2. Erhöhung hätte ich dieses sofort gemacht.

Hier geht es rein um den Versuch von Abzocke

Das eine angekündigte Preiserhöhung auch nur 1 Monat gültig sein soll und dies rechtens ist, wage ich auch zu bezweifeln.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Korrektur der Endabrechnung auf den Arbeitspreis von 4,6 ct


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


25.03.2019 | 11:47
von Julian Austerhoff gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab ein Vergleichsangebot, dass ich, da ich keine Lust auf einen Rechtsstreit hatte, angenommen habe.
Es bleibt aber dabei, dass ich die Geschäftspraktiken als höchst grenzwertig betrachte.




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