lekker Energie GmbH (Berlin)
Energielieferung, unzulässige Vertragsabschlüsse, Teil 2: Kulanz
Bestell-/Kundennummer: Kdn. Nr. 5314945, VG.Nr. 1593152
Beachte die Anmerkungen (Kennzeichnung X1, X2, X2 zum dem Antwortschreiben der Firma lekker Energie GmbH
Vorausgegangen war meine Beschwerde im Portal.
Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxx
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.03.2019 und Ihren Anruf vom selbigen Tage.
Nach meinen Informationen haben Sie uns am 16.07.2018 telefonisch über einen unserer Dienstleister mit der Versorgung beauftragt. Reicht ein Dienstleister uns Energieaufträge ein, gehen wir davon aus, dass die Aufträge auf den Kundenwunsch hin erklärt wurden. Ich nehme daher an, dass ein Missverständnis vorliegt.
Die Vertragsbestätigung haben wir am 24.07.2018 per E-Mail an xxxxxxxxxxxxxx versendet. Wir haben keinen E-Mail-Rückläufer erhalten. Folglich wurde unsere E-Mail zugestellt. X 1 Die E-Mail gilt übrigens auch als zugestellt, sofern sie in Ihren Spam-Ordner geroutet wurde. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht.
X 2 Folglich nahmen wir am 09.03.2019 die Belieferung auf. Ihr Zähler kann derzeit durch keinen anderen Anbieter beliefert werden. Die Belieferung eines Zählers ist immer nur durch einen Anbieter möglich. Hierfür sorgt der örtliche Netzbetreiber, die EWR Netz GmbH. Die EWR Netz GmbH hat uns nachweislich die Belieferung ab dem 09.03.2019 bestätigt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Welche Daten die BEV an den örtlichen Grundversorger übermittelt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu können und werden wir keine Aussage treffen.
Gerne möchte ich Ihr Anliegen klären. Hierzu werden wir entgegen der vereinbarten Vertragslaufzeit von 24 Monaten und aus Kulanz die Belieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem 19.03.2019, beenden. Wir beliefern Sie somit vom 09.03.2019 bis einschließlich zum 19.03.2019 mit Strom. X X 3 Die gelieferte Energie stellen wir Ihnen in Rechnung.
Ich bitte Sie, Ihrem örtlichen Netzbetreiber Ihren Zählerstand zum Belieferungsende mitzuteilen. In Ihrem Liefergebiet ist der Netzbetreiber die EWR Netz GmbH. Dieser ist verantwortlich für die Verwaltung der Verbrauchsdaten. Er wird den geprüften Zählerstand an lekker und den neuen Versorger senden. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Beteiligten mit identischen Werten abrechnen.
Ich hoffe, mit meiner E-Mail Ihrem Anliegen entsprochen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
X 1 auch im Spamordner, wie kann das sein? Ein Vertrag ohne Zustimmung?
X 2 wir haben erst den 08.03.2019
X 3 Etwas bezahlen ohne Bestellung
11.03.2019 | 11:45
Abteilung: Pressesprecher
Sehr geehrte Frau Schröder,
wie mir unser Beschwerdemanagement mitgeteilt hat, wurde die Angelegenheit bereits in Ihrem Sinne geklärt. Wir wünschen Ihnen alles Gute und bitten Sie für etwaige Unannehmlichkeiten nochmals um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre lekker Energie
Beschwerde ist noch nicht gelöst