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104 Views | 12.03.2019 | 21:16 Uhr
geschrieben von W. Roland Maier
Bestell-/Kundennummer: Vertrag: 3485D2525
Gesetzliche Frist wird nicht eingehalten
Der Stromliefervertrag wurde zum 01.01.19 beendet, Mitteilung des Zählerstandes an ENSTROGA am 02.01.2019 (E-Mail), Eingang des Zählerstandes bestätigt am 9.01.2019 (E-Mail).
Gemäß "Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Stromanbieter sicherstellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. "
Am 22.02.2019 Schreiben an ENSTROGA (Einschreiben mit Rückschein) "Ich fordere Sie auf, eine korrekte Abrechnung zu erstellen und den Guthabenbetrag bis spätestens 09.03.2019 (eingehend) auf mein Konto zu überweisen
Keine Rechnung und kein Guthabenbetrag erhalten!
Meine Forderung an ENSTROGA AG:
Rechnung erstellen, Guthabenbetrag überweisen
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Guthaben Eingang Bank: 22.03.2019