Durch fair parken gelöste Beschwerde. | 569 Views | 15.03.2019 | 13:24 Uhr
geschrieben von Thomas Müller.

fair parken GmbH (Düsseldorf)

Abzocke auf dem ALDI-Parkplatz durch fair parken GmbH

Bestell-/Kundennummer: Aktenzeichen 4907971

Abzocke beim Einkauf auf dem ALDI-Parkplatz durch fragwürdige Geschäftsbedingungen bei der Nutzung des Parkplatzes

Ich war am 04.03.19 in der ALDI-Filiale in der Hagener Str. 148 in 44225 Dortmund einkaufen.

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Nach meinem Einkauf musste ich leider feststellen, dass mein Einkauf bei ALDI mit einer Strafgebühr von knapp 25,00 € honoriert wurde.

Im Gewühl auf dem Parkplatz habe ich scheinbar nicht wahrgenommen, dass Parken nur noch mit Parkscheibe erlaubt ist.

Daraufhin habe ich ALDI angeschrieben mit der Bitte, das Ticket zurückzunehmen, da ich ja dort auch eingekauft habe. Aber leider kann es seitens ALDI keinerlei Reaktion auf mein Anliegen.
Scheinbar ist es ALDI wichtiger, dass man auf diese Art und Weise abgezockt wird, als dass das Einkaufserlebnis im Vordergrund steht.

Ein solches Gebaren finde ich unmöglich und ich werde mein Einkaufsverhalten dementsprechend überdenken.

Für mich assoziiere ich die Marke ALDI in Zusammenarbeit mit der fair parken GmbH sicher noch sehr lange mit Abzocke in Reinform!

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Meine Forderung an fair parken GmbH: 24,90 €


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Kommentare und Trackbacks (5)


15.03.2019 | 15:42
von Fred H. Sc. | Regelverstoß melden
Die Beweislast für die anspruchsbegründenden Umstände liegt beim Anspruchsteller. Dieser hat also nachzuweisen, dass der Halter zum Zeitpunkt des Parkverstoßes auch der Fahrzeugführer war. Dieser Nachweis gelingt in den meisten Fällen nicht. Der Halter, der nicht selbst gefahren ist, kann sich deshalb zunächst darauf beschränken zu bestreiten, dass er selbst gefahren ist. Im Gerichtsprozess genügt dieses so genannte Bestreiten mit Nichtwissen (vgl. § 138 Absatz 4 ZPO) jedoch nicht. Die Rechtsprechung erlegt dem Halter in solchen Fällen eine sekundäre Darlegungslast auf, die zum Inhalt hat, dass der Halter die in Betracht kommenden Fahrzeugführer befragt und das Ergebnis seiner Ermittlungen offenbart. Wenn die Personen, die in Betracht kommen, keine Erinnerung haben, genügt das den Anforderungen.
Viel Erfolg!

15.03.2019 | 16:55
von Rainer Lehmann | Regelverstoß melden
Einfach mal www.widerspruch.org eingeben und lesen. Wer aber schon das Geld überwiesen hat, wird es nur schwer zurück bekommen.

15.03.2019 | 16:59
von Rainer Lehmann | Regelverstoß melden
Erst fair parken, dann www.widerspruch.org. eingeben

15.03.2019 | 17:30
von Fred H. Sc. | Regelverstoß melden
Das Widerspruchsverfahren, das Rainer Lehmann anspricht, gilt nur für öffentlich rechtliche Forderungen. Bei dem o. g. Fall handelt es sich um eine privatrechtliche Forderung -Parken auf Privatgrund-. angebl. Verstoß gegen eine Parkordnung auf diesem Privatgrund, Es handelt sich um einen privaten Nutzungsvertrag der hier unterstellt wird aus dem Erfüllung, sprich Zahlung gefordert wird.
Ansonsten gut brauchbar die Ausführungen von Rainer Lehmann bei Verwaltungsbescheiden.

29.03.2019 | 08:40
von Thomas Müller. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ALDI hat sich mit Fair Parken in Verbindung gesetzt und diese haben mir das Geld zurück erstattet.




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