Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 274 Views | 16.03.2019 | 20:16 Uhr
geschrieben von Heinrich Huckschlag

Immergrün Energie (Köln)

Rückzahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: Vertrag G21711102857 Kd.-Nr. G25103U1287

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nachdem ich zum 31.12.2018 den Stromvertrag kündigte, bekam ich erst nach Anmahnung am 08.03.2019 die Schlussrechnung per E-Mail. Die gesetzliche Frist liegt bei 6 Wochen!

Das Guthaben in Höhe von 547,24 € sollte zeitnah ausgezahlt werden. Bis heute erfolgte keine Zahlung.

Ich fordere sie nun nochmals auf, mein Guthaben auf das ihnen bekannte Konto zu überweisen. Umgehend! Eine bereits per E-Mail angemahnte Zahlung erfolgte nicht bzw. wurde nicht telefonisch beantwortet. Danach sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und meine Auslagen wie Verzugszinsen, Rechtsanwaltskosten etc. einzufordern.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rückerstattung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.03.2019 | 10:57
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Huckschlag,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.03.2019 | 12:31
von Heinrich Huckschlag gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rückzahlung des Guthabens ist mittlerweile erfolgt. Ob das fast 3 Monate nach Beendigung des Vertrages sein darf, wage ich zu bezweifeln. Ich werde diesen Anbieter nicht weiter empfehlen. Herzliche Grüße




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