Durch ARAG gelöste Beschwerde. | 253 Views | 20.03.2019 | 19:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3102121

ARAG SE (Düsseldorf)

ARAG erstattet gesetzliche Anwaltsgebühren nicht

Bestell-/Kundennummer: Schadensnummern 31 0066 1097 8863 und 31 0067 1832 8535

Extrem unfreundlich, mit distanzierten Verfahrensvorgaben zum Kundenumgang wird absichtlich geblockt, konkrete Nachfragen werden nur vordergründig oder nicht beantwortet, Inkompetenz kommt zum Vorschein

Die Versicherung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass neben den gesetzlichen Gebühren eine Honorarvereinbarung wegen zu niedriger Gebührensätze besteht. Die monatlich vereinbarten Vorschüsse können durch finanziell angespannte Situation nach der Geburt unseres Kindes nicht mehr gezahlt werden.

SCHLAGWORTE

Wie in den ARB 2016 § 5 Leistungsumfang (2) der ARAG einschlägig niedergelegt, wurde um Freistellung von der Vorschusszahllast gebeten, entsprechende Nachweise erbracht. Schriftlich erfolgt lediglich die Erwiderung, dass Kosten aus Honoraren nicht bezahlt werden, was hier auch nicht durch die ARAG gezahlt, sondern freigestellt werden soll.

Dem hingegen soll der Anwalt die Erstellung einer Kostenrechnung nach den gesetzlichen Gebühren veranlassen, was dieser aber offenbar nicht macht. Die Klärung der Kostenfrage wird somit auf den Versicherungsnehmer abgewälzt, was dem weder obliegt bzw. umgesetzt werden kann, vielmehr wird der Versicherungsnehmer herumgeschickt, wodurch ein Anwaltsverlust kurz vor möglicherweise entscheidenden Gerichtstermin zur Unzeit riskiert wird, ohne kurzfristig über anderweitige anwaltliche Hilfe zu verfügen! Ein Trauerspiel angesichts einer mehrjährigen Verhandlung ums Kindeswohl!

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Meine Forderung an ARAG SE: Freistellung von Honorargebühren sowie Erstattung gesetzlicher Gebühren gemäß allgemeiner Rechtsschutzbedingungen (ARB)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2019 | 15:33
Firmen-Antwort von: ARAG SE
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service

Hallo,

unsere Spezialisten aus dem ARAG Rechts-Service schauen sich Ihren Fall kurzfristig an und werden sich dann sofort telefonisch bei Ihnen melden.

Viele Grüße, Stephan vom ARAG-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


04.04.2019 | 15:54
von ReclaBoxler-3102121 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider verweist ARAG weiter auf Rechnungen nach RVG zur Erstattung gesetzlicher Gebühre, während der Anwalt weiterhin vorgibt, bereits alles eingereicht zu haben. So scheint sich die Sache weiterhin im Kreis zu drehen.


10.04.2019 | 09:42
von ARAG SE

Vielen Dank für das nette Telefonat & Grüße aus Düsseldorf.

Ihr ARAG Team



09.05.2019 | 16:19
von ReclaBoxler-3102121 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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