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196 Views | 27.03.2019 | 08:16 Uhr
geschrieben von Susanne Hölscher
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 3452N5460
Der Stromliefervertrag wurde zum 31.12.18 beendet, Mitteilung des Zählerstandes an ENSTROGA am 31.12.2018 (E-Mail), Eingang des Zählerstandes bestätigt am 9.01.2019 (E-Mail).
Gemäß "Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Stromanbieter sicherstellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. "
Am 04.03.2019 E-Mail an ENSTROGA "Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Stromabrechnung und Überweisung meines Guthabens bis zum 19.03.2019 und behalte mir weitere Schritte vor. "
Keine Rechnung und kein Guthabenbetrag erhalten!
Meine Forderung an ENSTROGA AG:
Stromrechnung und Guthabenauszahlung
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