Durch ALDI - Unternehmensgruppe Süd gelöste Beschwerde. | 1039 Views | 02.04.2019 | 10:56 Uhr
geschrieben von Jörg Kraus

ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd (Mülheim)

Taschenkontrollen an der Kasse ohne begründeten Diebstahlverdacht

Bestell-/Kundennummer: Vorgangs-Nr. 2474156

Null Reaktion durch ALDI

Am 28.01.2019 wurde ich beim Einkauf in der Filiale Düren, Kölner Landstr., an der Kasse zu einer Taschenkontrolle aufgefordert. Ich habe der Kassiererin entgegnet, dass eine solche Kontrolle nur bei begründetem Diebstahlverdacht durch die Polizei erfolgen dürfe und gefragt, worauf sie denn ihren Verdacht stütze.

SCHLAGWORTE

Letztendlich wurde meine Weigerung von der Kassiererin zwar akzeptiert, doch in der Aufregung habe ich vergessen, meinen Pfandbon einzulösen.

Ich habe mich per E-Mail bei ALDI Süd beschwert, doch außer einer Vorgangs-Nr. habe ich keine Reaktion erhalten. Ebenso wurde meine Bitte um Erstattung des Flaschenpfandes ignoriert.

Auch wenn es sich bei dem Pfand nur um 1,00 € handelt, geht es mir hier ums Prinzip. Daher habe ich 4 Wochen später versucht, den Pfandbon einzulösen. Dies wurde mir (von einer anderen Kassierin) verweigert mit dem Bemerken, er sei zu alt.

Nach dem BGB ist mir hier keine Fristsetzung bekannt. Sollte es eine Frist geben, bin ich überzeugt, dass sie deutlich länger als 4 Wochen ist.

Eine Entschuldigung von ALDI für den Vorfall hatte ich auch nicht wirklich erwartet. Nur das Flaschenpfand hätte ich gerne zurück. Meine Bankverbindung ist ALDI Süd bekannt.

Nach über 30 Jahren als Aldi-Stammkunde werde ich jedenfalls keine Filiale dieses Unternehmens mehr betreten.

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Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd: Erstattung des Flaschenpfandes von 1,00 €


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Kommentare und Trackbacks (3)


02.04.2019 | 11:18
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Falls es Ihnen hilft - ein Pfandbon ist mindestens 3 Jahre gültig.

Quellen dafür gibt es viele, aber ich verlinke Ihnen mal eine:
https://www.refrago.de/Pfandbon_fuer_Flaschenpfand_Wie_lange_ist_ein_Pfandbon_gueltig_und_wann_darf_ein_Supermarkt_die_Annahme_eines_Pfandbons_verweigern.frage436.html

02.04.2019 | 12:38
von Nutzer 4711 | Regelverstoß melden
Sie haben richtig gehandelt, man sollte es darauf ankommen lassen, wenn man nichts gestohlen hat, kann ruhig die Polizei kommen. Taschenkontrollen durch Beschäftigte sind immer abzulehnen.

03.04.2019 | 21:19
von Jörg Kraus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe heute einen Anruf von einem leitenden Aldi-Mitarbeiter bekommen. Er hat sich für die Angelegenheit entschuldigt, mir die Auszahlung des Pfandes und ein kleines Präsent zugesichert.

Mehr erwarte ich auch gar nicht und damit ist die Sache für mich erledigt. Die betreffende Kassiererin war eine Aushilfe, die mich nicht kannte (ansonsten bin ich in dieser Filiale bekannt wie ein bunter Hund und werde auch immer zuvorkommend behandelt, selbst wenn ich meine alte grüne Jogginghose trage.) ;-)

Für Eure hilfreichen Kommentare bedanke ich mich bei den Usern und der ReclaBox.

LG

Jörg Kraus




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