Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 260 Views | 03.04.2019 | 21:07 Uhr
geschrieben von Corinna Gerdum

voxenergie GmbH (Berlin)

Voxenergie ignoriert Sonderkündigung

Bestell-/Kundennummer: 8790209537

Am 12.03.2019 erhielten wir eine Strom- und Gaspreiserhöhung, zum 01.05.2019. (Unser Vertragsbeginn)

SCHLAGWORTE

Wir haben daraufhin von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und der Firma voxenergie am 18.03.2018 per Post die Sonderkündigung zukommen lassen. Sie wurde am 19.03.19 per Einschreiben ihnen übergeben.

Leider haben wir bis heute keine Kündigungsbestätigung erhalten, sondern nur eine Aufforderung (am 21.03.2019) sich bis zum 04.04.2019 bei voxenergie telefonisch zu melden, weil sie noch Informationen brauchen und es abschließend zu bearbeiten. Außerdem eine Bestätigung, dass unser Schreiben eingegangen ist.

Sie haben alle nötigen Informationen, um das Sonderkündigungsrecht einzuhalten und uns eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen. Wir wollen mit voxenergie nicht telefonieren, dies haben wir Mitte letztes Jahres voxenergie in einem Schreiben (am 27. Mai 2018) mitgeteilt, dass alles nur über Schriftform abläuft. Wir wollen auch keine Sonderkonditionen oder ähnliches.

Wir fordern Sie hiermit nochmals auf, unser Vertragsverhältnis, entsprechend unserem Sonderkündigungsrecht, durch die Preiserhöhung vom 01.05.2019, zu bestätigen und zu beenden.

Sollte die Firma voxenergie nicht reagieren und uns unverzüglich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu senden, werden wir nicht zögern, diese Angelegenheit an unseren Anwalt weiterzuleiten.

Bei der Bundesnetzagentur liegt der der Fall voxenergie schon seit letztem Jahr (2018) vor und wird bearbeitet.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an voxenergie GmbH: Schriftliche Bestätigung der Kündigung durch die Firma voxenergie


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


04.04.2019 | 07:42
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Sie haben die Bestätigung, das Ihr Schreiben eingegangen ist. Somit ist Ihre Kündigung rechtswirksam und das Unternehmen ist absolut nicht verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung an Sie zu senden. Was also soll dann Ihr Anwalt hier unternehmen?
Siehe auch: https://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Bestaetigung.html

04.04.2019 | 11:03
von Corinna Gerdum | Regelverstoß melden
Ergänzung:

Leider ein Tippfehler:

"Wir haben daraufhin von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und der Firma voxenergie am 18.03.2019 per Post die Sonderkündigung zukommen lassen. Sie wurde am 19.03.19 per Einschreiben ihnen übergeben"

Erklärung:

Der Streit mit voxengerie geht schon seit 1 Jahr (März 2018).

Am 01.05.2019 würde unser "Vertrag", wenn er überhaupt rechtswirksam ist, beginnen.
Da aber eine Preiserhöhung ab dem 01.05.2019 existiert, was uns von voxenergie auch mitgeteilt wurde, haben wir sofort von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, am 18.03.2019.
Dies ging bei voxenergie am 19.03.19 ein.

Und wir wollen eine Kündigungsbestätigung zum 01.05.2019.

04.04.2019 | 11:05
von Corinna Gerdum | Regelverstoß melden
Zu: Dieter Bopp

schonmal gut zu wissen.

04.04.2019 | 11:09
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


15.05.2019 | 21:15
von Corinna Gerdum gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!