HUK-COBURG (Coburg)
Ablehnung des durch uns verursachten Mietsachschaden
Bestell-/Kundennummer: Schaden-Nr 18-02-760/480468-L
Wir erwarten die Regulierung des Schadens von einem Fachmann
Im Juni 2018 hatten wir einen Mietsachschaden gemeldet, nach Auszug aus einem Einfamilienhaus. Beim Entfernen von uns verlegten Treppenmatten haben sich durch den Leim der Lack und tlw. auch das Holz geschädigt. Der Schaden wurde abgelehnt aus 3 verschiedenen Gründen, ohne dies genauer zu erklären. Nach unser Erläuterung, dass die genannten 3 Gründe nicht zutreffen, wurde ein Firma zur Besichtigung des Schadens beauftragt.
Nach deren Begutachtung oder Beschlechtachtung, hätte die 35 Jahre alte massive Holztreppe im Innern des Hauses keinen Wert mehr. Wir argumentierten, dass sogar in 200 Jahre alte Häuser die Treppen immer noch benutzbar sind. Wieder nur ohne nähere Begründung weiterhin darauf bestanden, dass die Treppe keinen Wert mehr hat. Wohlbemerkt, die Treppen sollten nicht neu installiert werden, sondern nur die Reparatur des Holzes. Bei Reparatur gibt es keinen Zeitwertabzug.
Dann haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der ebenfalls unsere Argumente aufführte. Jetzt kommt wieder die ursprüngliche Ablehnung, es wäre kein versicherter Schaden. Wir fühlen uns total veräppelt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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