Durch idealenergie.de gelöste Beschwerde. | 238 Views | 05.04.2019 | 14:16 Uhr
geschrieben von Karin Haase

idealenergie.de (Köln)

Ungerechtfertigte Abschlagszahlung für Paket Stabil

Bestell-/Kundennummer: 75206H1262

Seit dem 01.04.2018 beziehe ich von Idealenergie Strom, und zwar im Tarif "Paket stabil" (das sind 3200 kWh für 1 Jahr zum Arbeitspreis von 0,2399€/kWh = 767,68€ für das gesamte Paket, zu zahlen in 11 Abschlägen zu je 69,80€. Dafür liefert mir idealenergie für die Dauer von 12 Monaten Strom). Kein Bonus. So wurde es auch im Vergleichsportal Verivox dargestellt (nach Anfrage bei Verivox wurde mir gesagt, dass sie die Angebote ausschließlich nach Vorgabe des Stromanbieters einstellen!).

SCHLAGWORTE

Ich habe gem. AB von idealenergie mein Paket in 11 Monatsabschlägen zu je 70,00€, beginnend am 01.04.2018, letztmalig am 01.02.2019, = 770,00€, bezahlt und meinen Vertrag fristgem. zum 31.03.2019 gekündigt. Diese Kündigung wurde mir auch per Email bestätigt. Bereits zu diesem Zeitpunkt war mir bewusst, dass ich die Menge von 3200 kWh bei weitem unterschreiten würde!

Am 12.03.2019 erhalte ich von idealenergie eine freundl. Zahlungserinnerung für den 12. Abschlag. Ich widerspreche mit der Begründung, dass meine Bringschuld für die Gesamtsumme des Paketpreises in Höhe von 770,00€ bereits mit der letzten Zahlung am 01.02.2019 erfüllt sei. Wenige Tage (21.03.2019) später kommt eine erneute Zahlungsaufforderung + Mahngebühren. Ich widerspreche auch hier. Auf meine E-Mails erhalte ich verschiedene, aus dem Zusammenhang genommene und, wie es den Anschein hat, automatisierte Antwortmails, die immer wieder auf die Vertragslaufzeit von 12 Monaten und somit auch auf einen 12. Abschlag pochen. In einem der E-Mails wird mir mitgeteilt, dass die monatlichen Abschlagszahlungen mit "11" berechnet werden; also:
Paketpreis = 770,00€, mtl. Abschläge = 11 x 70,00€! Idealenergie besteht aber auf 12 Abschlägen, um mich, so wörtlich, "vor zu hohen Nachforderungen zu schützen. ".

Nachdem ich nun beiden Mahnungen widersprochen habe, flattert mir am 01.04.2019 vom Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung über nunmehr 142,96€ ins Haus! Auch diesem habe ich schriftlich via E-Mail widersprochen. Schließlich habe ich mir am nächsten Tag (02.04.2019) ein Herz gefasst, bei der Inkassofirma angerufen und meine Situation geschildert. Dort hat eine sehr freundliche Mitarbeiterin meine Situation verstanden und mir geraten, auf die Schlussrechnung von Idealenergie zu warten. Überdies sollte ich noch einmal versuchen, telef. mit einem Mitarbeiter in Kontakt zu treten, da sich in einem Gespräch vieles besser klären ließe, als es über E-Mails möglich sei (zumal der Geschäftsablauf bei Idealenergie vorwiegend automatisiert ist!).

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Am 01.04.2019 habe ich meinem Netzbetreiber und in Kopie idealenergie per E-Mail meinen aktuellen Zählerstand mitgeteilt. Dabei wurde, wie oben schon erwähnt, offensichtlich, dass ich anstatt der gekauften und bezahlten 3200 kWh lediglich 2572 kWh verbraucht habe!

Da ich schon über viele Jahre Paketpreise von unterschiedlichen Unternehmen beziehe (übrigens immer mit 11 Abschlägen und Schlussrechnung im 12. Monat!), war mir bekannt, dass es für Minderverbrauch keine Rückerstattung bzw. Übertragung lt. AGB gibt (Zählerstand 31.03.2018:2435, Zählerstand 31.03.2019: 5007. 3200 kW abzgl. der verbrauchten 2572 kW ergibt eine Differenz von 628 kW x 0,2399€ = 150,65€, die ich idealenergie quasi schenke!

Im heutigen Kontakt mit einem Mitarbeiter der idealenergie konnte ich auch nach ausführlichster und anschaulichster Erklärung nicht erreichen, dass von der Forderung nach einem 12. Abschlag abgerückt wird. Er wolle zwar die Angelegenheit an die dafür zuständige Stelle weitergeben, aber dass die 12. Abschlagsforderung gelöscht wird, auch in Anbetracht der Tatsache, dass meine Zahlungsverpflichtung in Summe vollständig erfüllt, die Verbrauchshöhe keinesfalls über-, vielmehr zugunsten Idealenergie merklich unterschritten wurde, könne er mir nicht versprechen.

Das sei so im System hinterlegt. Ich werde also noch dafür bestraft, a) dass ich bereits am 1.02.2019 meine Verpflichtung vollständig erfüllt und b) erheblich weniger zugunsten Idealenergie verbraucht habe. Und wäre dies nicht schon genug, muss ich mich auch jetzt noch mit einen Inkassoverfahren konfrontieren, das in Summe 142,96€ von mir verlangt!

Ich habe selbst über viele Jahre im IT-Bereich und als aktiver User gearbeitet und weiß, dass es eine Kleinigkeit ist, dem System durch wenige Befehle eine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen einem "normalen" Stromtarif und einem Paket-Tarif zu geben. Außerdem ist es für die Buchhaltung nach Gegenüberstellung der Zählerstande und der Zahlungseingänge ein Leichtes, die als Minusposten ausgewiesene Summe zu löschen. Es ist also lediglich eine Sache des guten Willens seitens idealenergie, diese Angelegenheit zu einem Ende zu bringen.

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Meine Forderung an idealenergie.de: Sofortiges Storno der Mahnung mit allen damit verbunden Gebühren und entsprechender Weisung an das Inkassounternehmen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.04.2019 | 13:02
Firmen-Antwort von: idealenergie.de
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.04.2019 | 11:56
von Karin Haase noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Nachricht vom Beschwerdemanagement der idealenergie mit dem Hinweis, dass das bestehende Verfahren beim ext. Dienstleister beendet werden soll, und dass keine Zahlung von meiner Seite besteht, liegt mir inzwischen vor. Eine entsprechende Anweisung an das Inkassounternehmen ist aber nach meiner heutigen telef. Rückfrage noch nicht erfolgt.


09.04.2019 | 12:00
von Karin Haase noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inkasso ist von Idealenergie inzwischen storniert worden. Schlussrechnung soll in ca. KW 20.2019 erfolgen. Erst nach Vorliegen dieser Schlussrechnung kann ich meine Beschwerde als "endgültig gelöst" kommentieren.


12.04.2019 | 10:11
von Karin Haase gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warum nicht gleich so: Schlussrechnung wurde korrekt erstellt - sogar mit Restguthaben von
€ 2,32!
Wer auch immer zur Lösung dieses völlig unnötigen und nervenaufreibenden Konfliktes mitgewirkt haben mag: Meinen herzlichen DANK!




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