Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 301 Views | 07.04.2019 | 10:16 Uhr
geschrieben von Werner Mierswa

Immergrün Energie (Köln)

Ablehnung Gasanbieterwechsel wegen angeblich falscher Daten

Bestell-/Kundennummer: G24202I1266

Wir haben Anfang Februar einen Wechsel von Immergrün zu ENTEGA beauftragt. ENTEGA hat mehrfach fristgerecht eine Kündigung ausgesprochen, allerdings wurden die Kündigungen immer wieder abgelehnt, bis letztendlich die Kündigungsfrist gerissen war. Unser Vertrag hatte sich ungewollt verlängert.

SCHLAGWORTE

Wie wir später erfahren haben, lag es daran, dass wir die Zählernummer 1:1 von den Schreiben der Immergrün übernommen haben. Bei vergangenen Wechseln haben wir auch immer die Daten aus den Rechnungen und Schreiben der Anbieter übernommen. Dabei wussten wir nicht, dass die Zählernummer die Immergrün auf seinen Schreiben aufführt, eine vollkommen fiktive Nummer ist, die mit unserer eigentlichen Zählernummer nichts zu tun hat.
Bei einem Anruf im Kundenservice wollte man mir dann zusätzlich weiß machen, dass man die richtige Zählernummer aus "Datenschutzgründen" nicht in den Schreiben aufführen dürfe, "da jemand in unsere Post reingucken könnte". Dass jeder andere Strom-, Gasanbieter und Netzbetreiber die Zählernummer ganz normal aufführen darf und dies auf seit mehr als 20 Jahren einwandfrei macht, interessierte nicht. Es wurde hier tatsächlich so getan, als wenn die Gesetzeslage es nötig mache, dem Kunden eine falsche und völlig fiktive Zählernummer per Post mitzuteilen.

Zusätzlich wundert es dann auch, dass zumindest die fiktive Zählernummer (so wie alle anderen Daten) richtig waren. Damit hätte also eine Zuordnung der Kündigung einwandfrei funktionieren müssen. Das hier dann jedoch vorgeschoben wird, man habe falsche Daten angegeben, wirkt schlicht wie eine Abzocke des Kunden und nicht mehr wie der angepriesene "Datenschutz".

Dem Mitarbeiter am Telefon war das egal. Die Schuld wurde immer wieder zwischen uns und ENTEGA hin- und her geschoben - und sowieso sei das Gesetz ja auch Seite von Immergrün.

Wir geben der Immergrün Energie GmbH hiermit letztmalig die Chance, die Kündigung rückwirkend anzuerkennen und dieser unverzüglich statt zu geben. Andernfalls sehe wir keine andere Möglichkeit, als den Fall der Schlichtungsstelle Energie zu übergeben und um eine unabhängige Prüfung des Sachverhalts zu bitten.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Entsprechen unseres Wechselwunsches zum 01.05.19


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.04.2019 | 12:11
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.04.2019 | 07:33
von Werner Mierswa gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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