Immergrün Energie (Köln)
Nichterfüllungsschaden völlig unzulässig
Bestell-/Kundennummer: 28303A1526
Zwei Jahre war ich Kundin von Immergrün. Danach wollte ich wechseln, darauf hat mich Immergrün Angebot gemacht und bin weiter bei denen geblieben.
Abschlagszahlung für November und Dezember 2018 bezahlt. Danach kommt überraschend von Inkasso, dass die Rechnungen nicht beglichen sind. Dahin angerufen, wurde mir erklärt, dass sich die Kundenummer gewechselt hat und Geld liegt bei alten Kundennummer. Nach mehreren Telefonaten mit denen und Drum und Dran. Haben das Geld umgebucht auf neue Kundenummer und in der Zeit mich noch gekündigt. Geld für Inkasso musste ich auch zahlen, weil es eben so lange gedauert hat, bis es umgebucht wurde.
Zum 07.01.2019 habe ich Kündigung von Immergrün bekommen. Und Abschlag Januar auch bezahlt, weil mir gesagt wurde „bei Abschlussrechnung kriegen sie ihr Geld zurück“.
26.03.2019 kommt eine Zahlungserinnerung, dass ich noch 228,05 Euro zu bezahlen habe. Ich habe sofort mich in Verbindung mit Immergrün gesetzt, worauf mit geantwortet wurde „Sie haben so viel Strom verbraucht“. Ich habe natürlich nach einer Abschlussrechnung gefragt und die wurde mir zugesendet. Verbraucht habe ich in der für 99,32 Euro (Netto) plus Grundpreis 14,16 Euro (netto) gezahlt habe ich 210,00 Euro. 252,10 Euro (netto) sind Nichterfüllungsschaden.
Da stellt man sich die Frage, woher das überhaupt kommt. Man wurde nicht belehrt, dass man so was noch zahlen muss. Sogar Mitarbeiter haben nichts gesagt, woher die Summe kommt.
Außerdem sind alle Fristen von Immergrün überschritten. Habe Widerspruch angelegt, kommt auch keine Antwort. Heute wieder eine Zahlungserinnerung bekommen.
Muss ich jetzt hier schreiben, weil es meine letzte Hoffnung ist. Sollte hier auch nichts passieren, muss ich meine Rechtsschutzversicherung in Gang setzen und ein Anwalt wird alles mit der Firma klären.
Ich setze Frist von 10 Tagen und hoffe bald, eine Antwort zu bekommen.
15.04.2019 | 14:44
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Pazderina,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
„ vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.03.2019. Wir haben Ihre Rechnung
noch einmal überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass die
Rechnung in allen Punkten sachlich und rechnerisch korrekt ist.
Der Nichterfüllungsschaden ist auf das sogenannte positive Interesse
gerichtet, hierbei insbesondere auch auf den entgangenen Gewinn. Bei
einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird also gefragt, wie die
Vertragspartei stünde, wenn der Vertrag nicht zu unrecht beendet,
sondern ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Der so ermittelte Betrag
gibt den Nichterfüllungsschaden an. “
Niemand hat mal reingeguckt, das die Schuld bei der Immergrün liegt, automatisch wie bei allen geantwortet.
Ich bitte Sie noch mal alles zu überprüfen und die Nichterfüllungsschaden zurückzunehmen, weil kein Grund dafür vorliegt, dass ich das bezahlen soll.
Viele Dank für die Hilfe