Immergrün Energie (Köln)
Grundpreiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr.: 24112U1256
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.01.2018 bin ich Kunde bei Ihnen, Kunden-Nr. 24112U1256, Vertrags-Nr. 21710013245.
Auf meine Jahresrechnung 2018 habe ich lange gewartet, obwohl der Verbrauch rechtzeitig übermittelt wurde. Erst nach mehreren telefonischen Nachfragen im Februar und März wurde sie am 20. März 2019 mit zurückdatiertem Termin gemailt, ebenso eine Mitteilung über den überzahlten Betrag. Der Sofortbonus wurde nicht gewährt.
Von der Erhöhung des Grundpreises erfuhr ich erst durch Beschwerden Ihrer Kunden im Internet. Der neue Preis wurde im Kleingedruckten auf Seite 4 der Verbrauchsabrechnung unter "weitere Informationen nach §§ 40,41 EnWG" aufgeführt, aber nicht der Termin, ab dem der neue Preis gilt.
Ein Infoschreiben über die geplante Preiserhöhung erhielt ich von Ihnen weder per Post noch per E-Mail, auch nicht im Spam-Ordner, da ich alles regelmäßig kontrolliere.
Preiserhöhungen müssen Ihren Kunden jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in transparenter und verständlicher Weise mitgeteilt werden und zwar mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten.
Im Falle einer Vertragsänderung bin ich als Kunde berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist, den Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderung zu kündigen.
Die Zulässigkeit Ihrer Preiserhöhung zweifele ich gemäß § 315 BGB an, da eine Erhöhung von 222,58 % sich nicht mit der Gesamtkostenentwicklung erklären lässt. Damit ist sie gemäß $ 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Vom Amtsgericht Delmenhorst gibt es ein Urteil, dass eine solche Preiserhöhung als sittenwidrig einstuft.
Ich bitte um baldige Mitteilung, ab wann meine Sonderkündigung wirksam ist und wann Sie den Sofortbonus überweisen werden.
Mit freundlichen Grüßen
H. Ruppel
17.04.2019 | 12:19
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Ruppel,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung