Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 90 Views | 29.04.2019 | 09:56 Uhr
geschrieben von Karl Singer

primastrom GmbH (Berlin)

Ich erhalte keine Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 7890056504

Ich habe am 24.03.2019 nach einer Preiserhöhung bei primastrom von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und per E-Mail, Fax und auch per Einschreiben gekündigt. Als Antwort habe ich nur erhalten, ich soll mich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies war nicht möglich, da die Leitungen immer besetzt waren und ein versprochener Rückruf nie erfolgte. Auf eine zweite Fax- und Mailnachricht am 07.04 wurde nicht reagiert. Habe bis heut keine Bestätigung der Kündigung erhalten.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Bestätigung meiner Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.05.2019 | 11:21
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Singer,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 29.04.2019.

Gerne möchten wir Ihnen bestätigen, dass Ihr Vertrag aufgrund Ihrer Sonderkündigung zum 15.05.2019 beendet wird.

Die entsprechende Sonderkündigungsbestätigung vom 27.04.2019 erhalten Sie in den kommenden Tagen per Post.

Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat primastrom leider keinen Einfluss.

Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit klären konnten und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.05.2019 | 11:48
von Karl Singer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für Ihre Hilfe.

Kündigung wurde zum 15.05 (zwar verspätet) bestätigt.




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