Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 254 Views | 26.04.2019 | 12:41 Uhr
geschrieben von Steffen Dietze

voxenergie GmbH (Berlin)

Voxenergie ignoriert Sonderkündigung Stromvertrag

Bestell-/Kundennummer: 8790104163

Am 12.03.2019 wurde durch die Fa. voxenergie eine Erhöhung des Strompreises zum 01.05.2019 angekündigt. Im Schreiben auch der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

SCHLAGWORTE

Mit Brief vom 23.03.2019 wurde der Firma voxenergie mitgeteilt, dass vom Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Preiserhöhung Gebrauch gemacht wird. Gleichzeitig wurde um Zusendung der Kündigungsbestätigung gebeten.

Voxenergie schrieb am 29.03.2019, "wir haben ihr Schreiben erhalten". Die Kündigung hingegen wurde mit keinem Wort bestätigt.

Stattdessen sollen wir zur abschließenden Bearbeitung des Vorganges bis 12.04.2019 die Rufnummer 030- 58990537 kontaktieren.

Unabhängig davon, dass ein solcher Rückruf auf keiner Rechtsgrundlage basiert, ist festzustellen, dass Anrufe auf dieser Nummer in einer Stunden andauernden Warteschleife enden. Angeblich wegen eines "aktuell hohen Anrufaufkommens".

Optional wird Rückruf angeboten, aber auch hier tut sich tagelang gar nichts (3x probiert).

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Dies scheint auch kein Zufall, sondern Trick zu sein, wie hier mehrfach berichtet.

Alternativ haben wir den Kundenservice unter 030 290279999 mehrfach kontaktiert. Hier immer wieder der gleiche Spruch, man sei nicht zuständig und gebe es so weiter.

Inzwischen hat der neue Anbieter mitgeteilt, dass der Wechsel noch nicht zustande kommen kann.

Dies liegt aber nicht am neuen Anbieter, sondern daran, dass voxenergie dem Netzbetreiber Avacon das Netz nicht freigibt. Dies ist pure Willkür und wird von uns so nicht toleriert.

Wir haben jetzt der Fa. voxenergie die Kündigung nochmals 2fach zukommen lassen, per Fax mit detailliertem Sendebericht und per Einschreiben.

Bei fortwährendem Ignorieren der Kündigung gehen wir in die Eskalation, was heißt Rechtsschritte einzuleiten, Bundesnetzagentur informieren. Das ist dann der Fall, wenn der Vertrag rechtswidrig nicht aufgelöst wird, und zwar mit Wirkung 01.05.2019.

SEPA-Lastschriftmandat ist bereits ab 01.05.2019 entzogen.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortige Kündigungsbestätigung und Beendigung des Vertrages mit Ablauf des 30.04.2019, kein Tag später


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


28.04.2019 | 16:12
von Steffen Dietze | Regelverstoß melden
Update:
Der beauftragte Stromlieferant, welcher die Belieferung ab 01.05.2019 übernehmen sollte, hat uns mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist.
Begründung: Voxenergie sieht uns noch bis 02.05.2019 an den Vertrag gebunden.

Da die Strompreiserhöhung per Schreiben vom 12.03.2019 ab 01.05.2019 mitgeteilt wurde, und wir die Sonderkündigung zum Wirksamwerden der Erhöhung ausgesprochen haben, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des 30.04.2019.

Die einseitige Fortführung ist rechtswidrig und stellt eine aufgedrängte Bereicherung dar. Diese wiederum begründet dann auch keine Verpflichtung zur Zahlung etwaiger weiterer Belieferung.

Wir werden es eskalieren.

04.05.2019 | 12:01
von Steffen Dietze | Regelverstoß melden
Update 29.04.2019
Voxenergie bestätigt zwar Kündigung, aber zum ursprünglichen Vertragsende.
Somit klare Aussage, dass Sonderkündigung ignoriert wird.

Verbraucherbeschwerde nach Paragraph 111a EnWG wurde Voxenergie am 02.05.2019 zugestellt.
Bundesnetzagentur eingeschaltet.

06.11.2019 | 10:54
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


06.11.2019 | 11:12
von Steffen Dietze gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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