Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 111 Views | 30.04.2019 | 15:19 Uhr
geschrieben von Max Lachenmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Kein Prämienversand

Bestell-/Kundennummer: 232053229866

Kein Versand der Prämie, Hotline nicht hilfreich, Fristen nicht eingehalten

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Abschluss meines Stromliefervertrages sollte ich einen Weber Go Anywhere Gasgrill erhalten.

Der Vertrag wurde noch 2018 geschlossen, Versorgungsbeginn war der 17.01.2019.

Bei Anrufen in der Hotline wurde ich stets vertröstet. Beim letzten Anruf hieß es, dass das System umgestellt würde und ein Versanddatum dadurch nicht einsehbar wäre.

Am 04.04.2019 habe ich Ihnen eine 14 tägige Frist zum Versand der Prämie gesetzt, die verstrichen ist.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Prämie zu liefern.

Außerdem mache ich 40,00 € gem. § 288 Absatz 5 Satz 3 BGB geltend.

Bitte kommen Sie beiden Forderungen bis zum 14.05.2019 nach. Ansonsten werde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Max L.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Lieferung der Prämie und Zahlung 40,00 € Mahnpauschale


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.04.2019 | 15:19
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Max,

vielen lieben Dank, dass Sie uns hier informieren und es tut uns leid, dass Sie so verärgert sind - bitte entschuldigen Sie.

Wir sehen gern für Sie nach, wann Sie die Prämie bekommen und melden uns in den kommenden Tagen gern bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld - ganz herzlichen Dank
Viele Grüße

Ihr Lifestrom Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.05.2019 | 16:27
von Max Lachenmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.05.2019 | 17:18
von Max Lachenmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wurde das Problem noch immer nicht gelöst.
Sollte das Problem bis zum 14.05.19 noch immer nicht gelöst sein, werde ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.


24.05.2019 | 17:25
von Max Lachenmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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