Durch EnBW Energie Baden-Württemberg gelöste Beschwerde. | 49 Views | 12.05.2019 | 20:19 Uhr
geschrieben von Franziskus Köhler

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

Schlussrechnung mit widerechtl. geschätztem Verbrauch

Bestell-/Kundennummer: 125897050

Schlussrechnung mit widerechtl. geschätztem Verbrauch und dann keine Reaktion auf meinen 2-fachen Widerspruch

Kurze Schilderung zu meinem Sachverhalt:

SCHLAGWORTE

- BEV Bayern Strom insolvent gegangen - deshalb zwangsläufig bei EnBW für einen Monat Grundversorgung (ohne unterschriebenen Vertrag! den braucht man in diesem Fall auch nicht!)

- Bei Beginn der Belieferung durch EnBW wurde zwingend der aktuelle Stromzählerstand durch EnBW abgefragt - wurde übermittelt

- Bei der Schlussrechnung wurde geschätzt, natürlich viel zu hoch! Und diese Schätzung ist auch rechtswidrig nach § 20, Abs. 2 AVBEltV denn EnBW darf nur schätzen, wenn der Zugang zum Zähler nicht betreten werden kann.

- ich hatte dann eine korrigierte Rechnung von EnBW angefordert, auf Basis meines in den letzten 2 Jahren durchschnittlichen Verbrauchs.

- die Reaktion von EnBW: keine Antwort oder korrigierte Rechnung, sondern gleich eine Mahnung mit der alten Rechnung!

- dann wieder Widerspruch gegen die erste Mahnung und nochmals meine erstes Schreiben angehangen

- die Reaktion von EnBW: wieder keine Antwort oder korrigierte Rechnung. Stattdessen die zweite Mahnung mit Drohungen und Mahngebühren

Durch diese Unverschämtheit, die es ja offensichtlich ist, denn 2 Mal einfach auf meine schriftlichen Widersprüche nicht zu reagieren, ist Absicht, werde ich nun Beschwerde bei der Verbraucherzentrale einreichen, dann hier natürlich in diesem Portal und bei der Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform.

Weiterhin werde ich nun selber den tatsächlichen Verbrauch ausrechnen, meine Aufwendungen wie Einschreiben, Zeit und Büromaterial abziehen, den Betrag überweisen und mir über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nehmen und eine Deckungsanfrage stellen.

Wenn man sich so unprofessionell und absichtlich Schadend gegenüber Kunden verhält, muss man wohl heutzutage diese harte Tour fahren. Danke EnBW.

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Korrigierte Schlussrechnung nach meinem mitgeteilten durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauch


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


03.06.2019 | 18:09
von Franziskus Köhler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EnBw hat nach kurzer Zeit nach der Veröffentlichung bei der Schlichtungsstelle Energie eingelenkt und meine Änderung der Schlussrechnung akzeptiert.




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