Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 307 Views | 22.05.2019 | 16:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2257321

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 zahlt Cashback bei Telekom-DSL-Vertrag nicht

Bestell-/Kundennummer: 8858518

Über CHECK24 bestellte ich im Juli 2018 einen DSL-Vertrag bei der Telekom. Mir wurde von CHECK24 ein Bonus, auch "Cashback" genannt, in Höhe von 180,00 Euro versprochen. Diesen habe ich nie erhalten

Den Cashback von CHECK24 für einen DSL-Vertrag bei der Telekom gibt es nicht immer. In meinem Fall wurde mir ein halbes Jahr am Telefon von CHECK24 versprochen, dass der Cashback noch ausgezahlt wird. Erst dann erfuhr ich, dass die Telekom sich weigert, zu bestätigen, dass der Vertrag über CHECK24 zustande gekommen ist. Aus diesem Grund zahlt CHECK24 den versprochenen Cashback in Höhe von 180,00 Euro nicht.

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Die Telekom behauptet, ich hätte über einen anderen Anbieter abgeschlossen, was aber nicht der Fall ist. Ich hatte zwar am 25. Juni 18 bei einem anderen Anbieter bestellt. Die Telekom bestätigte aber 19 Tage lang den Vertrag nicht, weil es offenbar Probleme mit der Bereitstellung gab. Die Telekom teilte mir dann am 13. Juli 18 telefonisch mit, dass sie den Auftrag storniert.

Daraufhin bestellte ich bei CHECK24 den DSL-Vertrag und erhielt fünf Tage später von der Telekom eine Auftragsbestätigung. Dennoch wurde der versprochene Cashback nicht überwiesen. Es gibt daher für Kunden keine Garantie, dass sie den Cashback von CHECK24 ausgezahlt bekommen.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des Cashbacks


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.05.2019 | 16:06
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin,

wir bedanken uns für Ihr Feedback und das freundliche Telefonat.

Ihre Verärgerung über die widersprüchlichen Aussagen sowie den bisher nicht ausgezahlten Cashback können wir sehr gut nachvollziehen.
Unser Anspruch ist es, unseren Kunden einen hervorragenden Service zu bieten. Es ist daher weder in unserem Sinne, die Abwicklung Ihres Cashbacks hinauszögern, noch diesen zu verwehren.

Um den Cashback ausbezahlen zu können, benötigen wir stets die Bestätigung des jeweiligen Anbieters. Diese erfolgt normalerweise durch einen automatisierten Prozess zwischen den Anbietern und CHECK24. Gerne werden wir nochmal persönlich bei der Telekom nachfragen, ob Ihr Auftrag über CHECK24 abgeschlossen wurde. Zwei bisher unternommene Reklamationen bei der Telekom führten zu der Aussage, dass das bestellte Produkt über einen anderen Vermittler zustande kam. Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere erneute Anfrage nicht zwangsläufig zu einem positiven Ergebnis führt.

Aufgrund der Rückmeldungen von der Telekom wurde der Status Ihres Auftrages bei CHECK24 als storniert hinterlegt. Daher ist die Auszahlung Ihres Cashbacks bisher nicht erfolgt.

Zur Klärung des Sachverhalts sind wir bereits mit dem Anbieter in Kontakt. Sobald wir eine Antwort erhalten haben, werden Sie umgehend von uns informiert. Für die bisher entstandene Wartezeit möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen und bedanken uns für Ihre Geduld.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne direkt kontaktieren. Antworten Sie hierfür einfach auf eine der E-Mails, die wir Ihnen gesendet haben.

Mit ferundlichen Grüßen

Eileen, CHECK24 DSL

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Kommentare und Trackbacks (7)


24.05.2019 | 09:24
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

26.05.2019 | 18:37
von ReclaBoxler-2257321 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab einen Anruf von Check24. Sie werden erneut an die Telekom herantreten, um bestätigt zu bekommen, dass durch Check24 der DSL-Vertrag zustande kam. Der Cashback wurden jedoch noch nicht ausgezahlt.


28.05.2019 | 15:56
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Kundin,

wir möchten uns erneut für das nette Telefonat mit Ihnen sowie für Ihre Geduld bedanken.

Um Ihr Anliegen hinsichtlich der bisher nicht erfolgten Cashback-Auszahlung so schnell wie möglich zu klären, haben wir die Telekom nochmals kontaktiert.

Nun haben wir folgende Rückmeldung vom Anbieter dazu erhalten: Zunächst wurde ein Auftrag mit der Kennung eines anderen Vergleichsportals bei der Telekom getätigt. Erst im Anschluss daran wurde ein zweiter Auftrag über CHECK24 gebucht. Da bereits ein Auftrag vorlag, wurde die Bestellung über CHECK24 als Doublette storniert.

Um den Cashback ausbezahlen zu können, benötigen wir die Bestätigung des jeweiligen Anbieters. Da diese in Ihrem Fall leider nicht vorliegt, können wir den Cashback nicht ausbezahlen. Wir bedauern es sehr, Ihnen keine positive Antwort auf Ihr Anliegen mitteilen zu können. Ihre Enttäuschung und Verärgerung darüber können wir sehr gut nachvollziehen.

Wir bitten Sie darum, sich mit dem anderen Vergleichsportal in Verbindung zu setzen und dort Ihre Bonuszahlung zu beantragen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Antworten Sie hierfür einfach auf eine der E-Mails, die wir Ihnen gesendet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Eileen, CHECK24 DSL



12.06.2019 | 21:12
von ReclaBoxler-2257321 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bei dem anderen Vergleichsportal angefragt. Es lehnt eine Auszahlung ab. Deshalb habe ich heute eine Beschwerde an den Telekom-Vorstand geschickt.


12.06.2019 | 21:25
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

18.07.2019 | 10:42
von ReclaBoxler-2257321 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.08.2019 | 15:10
von ReclaBoxler-2257321 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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