Durch HUK-COBURG gelöste Beschwerde. | 280 Views | 30.05.2019 | 11:08 Uhr
geschrieben von Sven Engel

HUK-COBURG (Coburg)

Schadenregulierung abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: 19-31-663/528856-K

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung zum gemeldeten Schaden ein. Sie haben keine schlüssige Begründung der Ablehnung vorgetragen.

SCHLAGWORTE

In Ihren AGB's steht folgendes:

A. 2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko. In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Schadenereignisse: Schadenereignisse der Teilkasko

A. 2.3. 1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko. Unfall

A. 2.3. 2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Deshalb liegt beispielsweise in folgenden Fällen kein Unfallschaden vor:

  • Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug

bremst und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.

  • Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens

am Fahrzeug.

Mut- oder böswillige Handlungen

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A. 2.3. 3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Nähverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen

Die derzeit noch montierten Winterräder wurden Anfang Oktober mit dem korrekten Drehmoment montiert und wurden seitdem mehrere tausende Kilometer gefahren.

In der Zeit während des Parkens in der Tiefgarage der Dr. Becker Brunnen Klinik, Blomberger Straße 9, 32805 Horn-Bad Meinberg wurden wohl die Radschrauben mutwillig durch eine unbefugte Person gelöst. Dadurch hat sich der Schaden dann entwickelt und die Beschädigungen laut Begutachtung sind entstanden. Somit liegt kein Betriebsschaden vor, sondern ein versicherter Schaden laut A. 2.3.3. Ihrer AGB’s.

Somit fordere ich Sie auf, den Vorgang zu prüfen und mir den Umfang der Beteiligung und den weiteren Vorgang der Regulierung mitzuteilen

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Meine Forderung an HUK-COBURG: Regulierung des Schadens


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Kommentare und Trackbacks (2)


11.06.2019 | 13:49
von Sven Engel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung zeigt sich kaum kommunikativ und versucht alles abzulehnen. Der Fall liegt nun derzeit beim Versicherungsombudsmann.


11.07.2019 | 10:08
von Sven Engel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung hat den Schaden nun in höhe der eingereichten Rechnungen reguliert. Der Fall ist damit abgeschlossen.




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