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517 Views | 06.06.2019 | 17:32 Uhr
geschrieben von Kai Scheller
. Dann kann es dauern.
Am 8.5.19 ist mir eine Frau beim Abbiegen von hinten in mein Auto gedonnert. Ich habe sofort die Polizei gerufen und wurde mit Schleudertrauma per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Später bestellte ich einen Gutachter, um den Schaden zu beziffern. Soweit so gut.
Ich übergab die Sache einer kompetenten Anwältin für Verkehrsrecht und wartete ab.
Trotz diverser Schreiben, per Post, Fax oder Mail kam noch nicht einmal eine Antwort der Versicherung.
Sowas habe ich noch nicht erlebt.
Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG:
Ersttaung aller Kosten laut Gutachten sowie Schmerzensgeld
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Ansonsten eventuell noch den Versicherungsombudsmann einschalten, allerdings wird da wenig passieren wenn da schon ein Anwalt involviert ist.