Durch FTI Touristik gelöste Beschwerde. | 141 Views | 06.06.2019 | 19:55 Uhr
geschrieben von Jörg Kraus

FTI Touristik GmbH (München)

Keine Entschädigung bei Ersatzhotel?

Bestell-/Kundennummer: D8DXX / 22226325

FTI verweigert Preisminderung trotz Hoteländerung

In der Zeit vom 05. - 19.05.19 hatten wir über FTI Touristik eine Pauschalreise nach Albena/Bulgarien gebucht. Leider haben wir unser gebuchtes Hotel nicht bekommen, weil es saisonbedingt noch geschlossen war. Nach dem allgemeinen Reiserecht sollte uns hierfür eine Entschädigung zwischen 10 und 25 % zustehen, was auch durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt ist. Durch den Veranstalter sind wir nicht vor Abreise hierüber informiert worden.

SCHLAGWORTE

Nun verweigert FTI jegliche Entschädigung, weil wir nicht nachweisen können, dass wir uns beim zuständigen Reiseleiter vor Ort beschwert haben. Dabei ist dies nach dem allgemeinen Reiserecht gar nicht nötig, da es sich um einen Mangel handelt, der dem Veranstalter oder seinem Vertreter vor Ort bekannt oder gar durch ihn verursacht war und den er gar nicht abstellen konnte, weil das gebuchte Hotel geschlossen war.

Das Ersatzhotel war zwar völlig o. k., aber es war eben nicht das, was wir aufgrund unserer positiven Erfahrungen aus Vorjahren gebucht hatten und was FTI mit Annahme des Reisevertrages zugesagt hat.

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Meine Forderung an FTI Touristik GmbH: Erstattung von 5 - 10 % des Reisepreises


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


13.06.2019 | 20:41
von Jörg Kraus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher nichts mehr gehört von FTI.


17.06.2019 | 16:49
von Jörg Kraus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FTI hat mir heute einen Gutschein über 50 € angeboten. Den nehme ich mal an und gut ist.

Um mehr herauszuholen, hätte es wohl eines Rechtsstreites bedurft, aber ich will es mal nicht übertreiben. ;-)




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