Durch winSIM gelöste Beschwerde. | 121 Views | 11.06.2019 | 12:06 Uhr
geschrieben von Ralf Hi.

winSIM (Maintal)

Kündigung Mobilfunkvertrag nicht angenommen

Bestell-/Kundennummer: 533341294282

Ich habe fristgerecht (12.04.2019) die Kündigung meines Mobilfunkvertrages im winSIM Portal vorgemerkt und anschließen ca. 2 Wochen später die eigentliche Kündigung veranlasst.
Im WinSIM Portal stand dann Vertrag ist gekündigt.

Als ich mich gestern in winSIM eingeloggt habe, um die Rufnummernmitnahme zu veranlassen, war der Text mit der Kündigung nicht mehr vorhanden!

Ich habe dann mit einem Servicemitarbeiter gechattet und der meinte, man kann wegen der neuen DSGVO nur Telefonisch gekündigt werden.

Es gab aber von winSIM auch keine E-Mail oder dergleichen als Info, das schriftliche Übermittlung oder per E-Mail nicht mehr ausreicht!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an winSIM: Beendigung zum regulären Ende des Mobilfunkvertrages zum 31.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


12.06.2019 | 08:33
von R. F. | Regelverstoß melden
Hi,
zu: man kann wegen der neuen DSGVO nur Telefonisch gekündigt werden.
ist m. E. völliger Schwachsinn. In der Regel -hier schau mal unter o. ä. in den AGBs nach- steht in diesen, das eine Kündigung der Schrift- oder Textform bedarf (vgl. auch entsprechende Gesetzesregelung im BGB bei Verbraucherverträgen). Eine ausschliesslich nur telefonisch zulässige Kündigung verstößt m. E. daher auch gegen die entsprechenden Vorschriften des BGBs (Nachweis-/Beweispflicht). Schon von daher dürfte eine entsprechende Einschränkung -nur auf tel. Basis- in den AGBs unwirksam sein.

15.06.2019 | 23:11
von Ralf Hi. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.06.2019 | 18:50
von Ralf Hi. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.07.2019 | 20:07
von Ralf Hi. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.07.2019 | 21:36
von Ralf Hi. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag auf meinen Sohn überschrieben, läuft für 1 Jahr weiter.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!