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121 Views | 11.06.2019 | 12:06 Uhr
geschrieben von Ralf Hi.
Bestell-/Kundennummer: 533341294282
Ich habe fristgerecht (12.04.2019) die Kündigung meines Mobilfunkvertrages im winSIM Portal vorgemerkt und anschließen ca. 2 Wochen später die eigentliche Kündigung veranlasst.
Im WinSIM Portal stand dann Vertrag ist gekündigt.
Als ich mich gestern in winSIM eingeloggt habe, um die Rufnummernmitnahme zu veranlassen, war der Text mit der Kündigung nicht mehr vorhanden!
Ich habe dann mit einem Servicemitarbeiter gechattet und der meinte, man kann wegen der neuen DSGVO nur Telefonisch gekündigt werden.
Es gab aber von winSIM auch keine E-Mail oder dergleichen als Info, das schriftliche Übermittlung oder per E-Mail nicht mehr ausreicht!
Meine Forderung an winSIM:
Beendigung zum regulären Ende des Mobilfunkvertrages zum 31.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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zu: man kann wegen der neuen DSGVO nur Telefonisch gekündigt werden.
ist m. E. völliger Schwachsinn. In der Regel -hier schau mal unter o. ä. in den AGBs nach- steht in diesen, das eine Kündigung der Schrift- oder Textform bedarf (vgl. auch entsprechende Gesetzesregelung im BGB bei Verbraucherverträgen). Eine ausschliesslich nur telefonisch zulässige Kündigung verstößt m. E. daher auch gegen die entsprechenden Vorschriften des BGBs (Nachweis-/Beweispflicht). Schon von daher dürfte eine entsprechende Einschränkung -nur auf tel. Basis- in den AGBs unwirksam sein.
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