Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 196 Views | 11.06.2019 | 17:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4414421

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer wird abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: 568334866

Anfang dieses Jahr haben wir die Reise nach Bangkok für 2 Personen, über CHECK24 bei Meiers Weltreisen gebucht.

SCHLAGWORTE

Da die private Situation sich verändert hat, wollten wir die Reise nach §5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer umbuchen.

Und da ging es los, es wurde bei jedem Telefon was versprochen und gar nichts gemacht, nach ein paar Tagen erhalte ich eine E-Mail mit der Aussage eine Umbuchung / Namensänderung / Ersatzteilnehmer sei nicht möglich, da bei Linienflügen die Reisen storniert und neu gebucht werden müssen und wollten mir das doppelte des bisherigen Preises der Reise auferlegen.

Daraufhin habe ich mich also erneut an die Airline, den Reiseveranstalter und zuletzt an CHECK24 gewandt, Beide (Airline und Reiseveranstalter) waren von einer Namensänderung nicht abgeneigt. Es muss nur von der richtigen Stelle aus erfolgen, also der Dienstweg eingehalten werden, und CHECK24 sollte als Reiseportal wohl dieser Weg bekannt sein. Das mag zwar ein wenig aufwendiger sein als üblich (kann ich nicht beurteilen) aber die Möglichkeit der Namensänderung wird nicht abgelehnt.

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Im Übrigen habe ich die E-Mail bekommen, dass CHECK24 sich beim Reiseveranstalter informieren wird über einen Ersatzteilnehmer, dass ich allerdings die Aussage erhalte vom Reiseveranstalter, dass es wohl doch möglich ist, macht mich etwas stutzig (hat hier überhaupt eine Kommunikation stattgefunden?)

Weiter die letzte Aussage vom CHECK24 Telefonsupport, angeblich sei dies nicht möglich, da ein Punkt in den AGBs besagt, dass 100% des Reisepreises anfällig werden, wenn ich von der Reise zurück trete. Dass ich hier nicht von der Reise zurück treten möchte, sondern lediglich einen Ersatzteilnehmer eintragen lassen möchte, dürfte mittlerweile klar sein, oder?

CHECK24 sucht sich also ihre AGB zusammen, wie sie es gerade gerne möchten, um sich entweder den Aufwand zu sparen, oder das Geld unbewusster Kunden aus den Taschen ziehen möchte.

Es kann doch nicht so schwer sein, einen Ersatzteilnehmer in einer Reise einzutragen, die bezahlt wurde, wozu wir noch keine Reiseunterlagen haben, und eigentlich noch genug Zeit ist, die Reise beginnt erst in ca. 50 Tagen.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Ersatzteilnehmer einbuchen (30,00€ Pauschale!)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.06.2019 | 17:55
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback, welches wir gleichzeitig per E-Mail erhalten haben.

Bitte prüfen Sie Ihr E-Mail Postfach. Wir haben Ihnen auf Ihre Anfrage direkt per E-Mail geantwortet.

Beste Grüße

Stefanie, CHECK24 Reise

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.06.2019 | 21:23
von ReclaBoxler-4414421
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.06.2019 | 21:46
von ReclaBoxler-4414421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch hier keinen Erfolg bei der nächsten Instanz die mir geantwortet hat.

Mir wird wieder etwas von den Verlauf mit dem Veranstalter erzählt und zur Verfügung gestellt, von Kulanz angesichts der Situation der vorliegt, kommt nichts.

Ich werde als Lügner dargestellt in eurer E-Mail weil die Kommunikation unter den Firmen nicht anständig funktioniert oder weil ihr noch mehr Geld wollt, ihr bekommt nichts mehr von mir!

Fakt ist das ich die Aussage von mehr als einer Stelle gehört habe, und auf die werde ich bis zum Schluß beruhen, gäbe es die Möglichkeit nicht, würde man sie nicht in die AGBs packen! Ich werde nicht locker lassen.


13.06.2019 | 08:22
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.06.2019 | 08:22
von ReclaBoxler-4414421 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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