CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
CHECK24 verweigert mir den vereinbarten Sofortbonus
Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: 11798787
CHECK24 verweigert mir den vereinbarten Sofortbonus für den Abschluss meines Stromvertrags mit der BEV
„Der Sofortbonus wird ca. 2 Monate nach Lieferbeginn von CHECK24 an Sie überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht“
Für mich ist das in keinster Weise nachvollziehbar, da meiner Meinung nach ja genau diese Kriterien allesamt erfüllt wurden:
- Der Vertrag ist wirksam zu Stande gekommen und lief ab 01.01.2019.
- Der Zeitpunkt der Bonusfälligkeit ist nach den Bestimmungen „ca. 2 Monate nach Lieferbeginn“. Anfang März bestand das Vertragsverhältnis mit BEV jedenfalls noch (die Tatsache, dass BEV seit 01.03. nicht mehr lieferte führte nicht automatisch zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses)! Die BEV hat mir nicht gekündigt!
- Unabhängig hiervon ist die Gültigkeit der Klausel ohnehin zweifelhaft, da die Fälligkeit der Zahlung mit "ca. 2 Monate nach Lieferbeginn" nicht hinreichend genug bestimmt ist, um weitere Bedingungen zeitlich daran knüpfen zu können
17.06.2019 | 17:29
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Wir bedauern, dass Ihnen durch das Verschulden der BEV Energie ein finanzieller Schaden entstanden ist und können Ihren Ärger sehr gut nachvollziehen.
Die Insolvenz der BEV Energie wurde am 31.01.2019 durch die Medien bekannt gegeben.
Zu diesem Zeitpunkt endete das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Versorger.
Die Auszahlung des Bonus hat demnach keinen Bestand mehr, da die Belieferungszeit nicht erreicht wurde.
Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, erhielten Sie einen Gutschein in Höhe von 30,00€.
Ihr CHECK24 Energie Team