Immergrün Energie (Köln)
Verweigerung Auszahlung Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: 28102R1374
Neukundenbonus wird wegen Nebentätigkeit nicht ausgezahlt.
Nachdem der Stromliefervertrag bei der Immergrün Energie zum 28.02.2019 ausgelaufen ist und erst auf Nachfrage die Endabrechnung erfolgt ist, weigert sich die Immergrün Energie GmbH mir den Neukundenbonus von 15% auszuzahlen. Verwiesen wird auf eine Nebentätigkeit meiner Frau, die im Widerspruch der Vertragsbedingungen stehen soll.
Ich habe daraufhin widersprochen, da die AGBs folgendermaßen formuliert sind:
(2) Soweit bei Privatkundentarifen die Gewährung eines prozentualen Bonus vereinbart worden ist, wird der Bonus nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen. Bei Gewerbekundentarifen wird der Bonus dann nicht gewährt, wenn der Kunde die Energie nicht in seiner Eigenschaft als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB verbraucht.
§13 des BGB besagt:
„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. “
Die Nebentätigkeit meiner Frau (Vertrieb von Nahrungsergänzungs- und Kosmetikprodukten) findet fast ausschließlich beim Kunden vor Ort statt. Der Stromverbrauch, der zur Erstellung der Abrechnung benötigt wird, ist minimal. Daher trifft §13 des BGB zu und die dem Vertrag zu Grunde liegenden AGBs werden nicht verletzt.
Mir wurden in der Zwischenzeit schon 2 Kulanzvorschläge unterbreitet, die ich beide abgelehnt habe. Erst 25% des vertraglich vereinbartem Neukundenbonus, dann 50%. Ich habe eine erneute Frist bis zum 03.07. gesetzt. Sollte dann nicht der volle Betrag ausgezahlt sein, werde ich den Fall über meine Rechtschutzversicherung einem Rechtsanwalt übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Krakert
21.06.2019 | 12:36
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung