Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Hausverbot, weil Kleinkind hat 1 Duplo sich genommen
Ich bin seit vielen Jahren Kunde von Rossmann und fordere eine Klärung des Vorfalls.
Am 24.06.2019 habe ich mit meiner 1,5 Jahre alten Tochter eingekauft.
Beim Bezahlvorgang an der Kasse (18:46 Uhr Bed.Nr. 107 Kasse 02) hat meine Tochter (Kleinkind!) sich an dem direkt an der Kasse, provozierend in Kleinkindhöhe (0,3 bis 1 Meter) angebrachten Süßigkeiten -Verkaufsregal, bedient und sich ein Duplo geschnappt und geöffnet + abgebissen (geht schneller, als man denkt.)
Am Rande bemerkt: meine Tochter soll das nicht essen, deshalb finde ich es sowieso ungeheuerlich, dass dieser "Zucker-Riegel" so extrem provozierend (während Eltern beim Bezahlen sind) an der Kasse steht!
Da ich an der Kasse mit Waren räumen und im Bezahlvorgang war, habe ich dies nicht bemerkt.
Daraufhin wurde ich aufgefordert, diesen Duplo zu bezahlen.
Das habe ich verweigert.
Die Kassiererin nahm meiner Tochter den Duplo weg und hat auf eine Bezahlung bestanden. Dies habe ich weiter verneint und die Filialleiterin verlangt oder die Option Polizei.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Sie hat dann gesagt, dass sie die Filialleiterin ist und mir Hausverbot erteilt.
Daraufhin habe ich noch diskutiert, ob sie denn der Meinung ist, dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt hätte und Sie meinte, ich solle mein Kind an der Hand haben, damit so was nicht geschieht.
EC Karte, PIN eingeben, Waren wegräumen, nächster Kunde steht in Schlange und wartet.
Wie viele Hände hab ich denn?
Ich habe dann gefordert, die Polizei zu holen, um den Sachverhalt zu klären. Die Verkäuferin /Filialleiterin hat abgelehnt und ich habe dann, um zu schlichten, das von der Filialleiterin wegen einem Duplo ausgesprochene Hausverbot hingenommen und bin gegangen. Die Filialleiterin hat noch mehrmals darauf hingewiesen, dass es Diebstahl ist!
So nun konkrete Frage:
Gilt das Hausverbot wirklich? Dann bitte schreiben sie mir schriftlich ein Hausverbot, also bitte bestätigen Sie mir dieses.
Wenn es Diebstahl ist/war, warum keine Anzeige/Klarstellung vor Ort, die ich selbst verlangte?
P. S: Ich bezahle euch nicht den Duplo, weil es nicht rechtens wäre.
27.06.2019 | 14:42
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Voigtländer,
wir bedauern es sehr, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Gern stehen wir, der ROSSMANN Kundenservice, Ihnen direkt zur Verfügung.
Bitte informieren Sie uns per Telefon unter 0800 76776266 (Mo. bis Fr. 9 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter servicerossmann.de über die Hintergründe Ihres Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen,
Rossmann Kundenservice
Einfach so Hausverbot ohne rechtliche Grundlage? Und vor allem wegen nen duplo?
Das erscheint mir lächerlich dieses Verhalten.
Aufsichtspflicht hab ich definitiv nicht verletzt, weil wie gesagt ich leider nur 2 Hände habe zum agieren! Und auch beschränktes Blickfeld wenn ich am Bezahlen bin!
Hätte doch auch die Kassiererin verhindern können anstatt es billigend in Kauf zu nehmen.
Aber eben drum, es wurde ja beiderseits erst zu spät bemerkt!
Dann geht's in Zukunft eben zu DM. Da steht nämlich dieser Süßigkeiten - Schrott nicht direkt an der Kasse!
Von wegen überall so (Argument der Kassiererin/Filialleiterin)
Steht sogar hier:
https://www.focus.de/politik/deutschland/verbraucherschutz-kinderfallen-im-supermarkt_aid_142116.html
Lars VoigtlaenderWas mich noch interessieren würde, hat die Filialleiterin Ihnen gesagt wie lange Sie und Ihr Kind Hausverbot haben?
Ich würde vielleicht versuchen mit dem Geschäftführer ein klärendes Gespräch zu führen.
Möglicherweise kann man ja das Hausverbot aus der Welt schaffen.
Trotzdem ist Rossmann selber Schuld und es kann von den Eltern nicht erwartet werden, das sie vor der Kasse ihre Kinder festbinden.
Wunderbar der Focus LINK!
Das bringt es genau auf den Punkt, warum ich mit einer Weigerung der aufgezwungenen Zahlung des Schokoriegel reagierte.
Zitat:
Zur Frage der Haftung kommt Hartmut Strube zu dem Schluß, daß der Ladeninhaber „die Gefahr der Schädigung“ selbst geschaffen habe. Ihn treffe demnach „grundsätzlich ein Mitverschulden, wenn er eine besondere Sicherung der auffällig präsentierten Ware unterläßt“.
Und nebenbei bemerkt ist es unerheblich, wie alt der Artikel ist.
Der Verbraucherschutz würde aktuell genau dieselben (nämlich logischen) Argumente anbringen.
im Prinzip gebe ich Ihnen ja Recht.
Aber der Themenstarter fordert ja
"Aufhebung des Hausverbot und Klärung mit der Filialleiterin".
Ich persönlich würde mir den ganzen ärger nicht antun und in Zukunft wo anders meine Sachen kaufen.
Klar das so was einen aufregt.
Aber es bringt am ende nichts.
Gibt ja noch EDEKA, LIDL, NETTO, Penny usw. wer braucht da schon Rossmann!
Umgekehrt brauchen diese Läden uns! den zahlenden Kunden!
Ja und der Geschäftsführer wäre ja dementsprechend die Rossmann GmbH.
Deshalb diese Beschwerde hier
Rossmann hat aber tatsächlich viele gute Produkte im Sortiment, weshalb es etwas ärgerlich wäre.
Doch es lohnt sich, weil hier geht es um Prinzip.
So eine Angestellte mag eventuell im Affekt handeln.
Ich will aber wissen wie die Rossmann GmbH / Geschäftsführung das sieht.
Wenn Rossmann dahintersteht und diese "Quengelware" Verkaufsstrategie weiterhin durchführt und sogar noch Hausverbote anstatt Kulanz sprechen lässt, .
dann wirklich tschüss!
Es gibt schliesslich noch DM mit: O süsswarenfreien Kassen :)
Das gesagt, wenn so ein Faux Pass geschieht, sollte man die Zähne zusammen beissen und den entstandenen Schaden bezahlen, und danach das Geschäft meiden, das eine solche "Quengelware" anbietet.
Das die Verkäuferin nicht auf die Forderung bestanden hat, die Polizei zu holen, ist ebenfalls nicht richtig.
Dennoch muss das Hausverbot akzeptiert werden, denn der Laden hat Hausrecht.
Ich hoffe das Sie eine Einvernehmliche Lösung mit dem Drogeriemarkt finden können, dennoch würde ich mich nach einem anderen umsehen, der besser für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.