Von Dirk Rossmann beantwortete Beschwerde. | 1682 Views | 25.06.2019 | 11:05 Uhr
geschrieben von Lars Voigtlaender

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Hausverbot, weil Kleinkind hat 1 Duplo sich genommen

Ich bin seit vielen Jahren Kunde von Rossmann und fordere eine Klärung des Vorfalls.

SCHLAGWORTE

Am 24.06.2019 habe ich mit meiner 1,5 Jahre alten Tochter eingekauft.

Beim Bezahlvorgang an der Kasse (18:46 Uhr Bed.Nr. 107 Kasse 02) hat meine Tochter (Kleinkind!) sich an dem direkt an der Kasse, provozierend in Kleinkindhöhe (0,3 bis 1 Meter) angebrachten Süßigkeiten -Verkaufsregal, bedient und sich ein Duplo geschnappt und geöffnet + abgebissen (geht schneller, als man denkt.)

Am Rande bemerkt: meine Tochter soll das nicht essen, deshalb finde ich es sowieso ungeheuerlich, dass dieser "Zucker-Riegel" so extrem provozierend (während Eltern beim Bezahlen sind) an der Kasse steht!

Da ich an der Kasse mit Waren räumen und im Bezahlvorgang war, habe ich dies nicht bemerkt.

Daraufhin wurde ich aufgefordert, diesen Duplo zu bezahlen.

Das habe ich verweigert.

Die Kassiererin nahm meiner Tochter den Duplo weg und hat auf eine Bezahlung bestanden. Dies habe ich weiter verneint und die Filialleiterin verlangt oder die Option Polizei.

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Sie hat dann gesagt, dass sie die Filialleiterin ist und mir Hausverbot erteilt.

Daraufhin habe ich noch diskutiert, ob sie denn der Meinung ist, dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt hätte und Sie meinte, ich solle mein Kind an der Hand haben, damit so was nicht geschieht.

EC Karte, PIN eingeben, Waren wegräumen, nächster Kunde steht in Schlange und wartet.

Wie viele Hände hab ich denn?

Ich habe dann gefordert, die Polizei zu holen, um den Sachverhalt zu klären. Die Verkäuferin /Filialleiterin hat abgelehnt und ich habe dann, um zu schlichten, das von der Filialleiterin wegen einem Duplo ausgesprochene Hausverbot hingenommen und bin gegangen. Die Filialleiterin hat noch mehrmals darauf hingewiesen, dass es Diebstahl ist!

So nun konkrete Frage:

Gilt das Hausverbot wirklich? Dann bitte schreiben sie mir schriftlich ein Hausverbot, also bitte bestätigen Sie mir dieses.

Wenn es Diebstahl ist/war, warum keine Anzeige/Klarstellung vor Ort, die ich selbst verlangte?

P. S: Ich bezahle euch nicht den Duplo, weil es nicht rechtens wäre.

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Aufhebung Hausverbot. Klärung mit der Filialleiterin


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.06.2019 | 14:42
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Voigtländer,

wir bedauern es sehr, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Gern stehen wir, der ROSSMANN Kundenservice, Ihnen direkt zur Verfügung.

Bitte informieren Sie uns per Telefon unter 0800 76776266 (Mo. bis Fr. 9 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter service spider monkey rossmann.de über die Hintergründe Ihres Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen,

Rossmann Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (15)


25.06.2019 | 13:30
von Dirk Kienitz | Regelverstoß melden
Um es kurz zu machen, ja es war ein Diebstahl. Da sie den Artikel nicht bezahlen wollten und Ihr Kind schon etwas abgebissen hatte vom Duplo. Die Filialleiterin muss Ihnen das nicht schriftlich geben, eine mündliches Hausverbot reicht schon aus. Das es nicht zur einer Anzeige kam hat folgenden Grund. Das kind ist unter 14 Jahre und noch nicht strafmündig. Selbst wenn die Firma Rossmann im nach hinein Anzeige erstatten würde wird die Anzeige nach 4 Wochen eingestellt. Sie als Mutter haben als Elternteil eine Fürsorgepflichtwürde man argumentieren, aber die machen nicht ohne Grund sogenannte Qengel Ecken an der Kasse. Natürlich in der Höhe wo ein kind gut zugreifen kann. Die Geschäftsleute wissen aus Erfahrung das in der Regel die kleinsten an der Kasse nochmal zugreifen! Ist so eine Art Verkaufsförderne Massnahme die ich persönlich für bedenklich halte. Fazit: In Zukunft Artikel bezahlen und gut ist. Oder Augen offen halten was Ihr Kind so alles anfasst. Ich weis, das ist manchmal leichter als gesagt, aber wenn man ärger vermeiden will. Ausserdem gibts ausser Rossman auch noch andere Geschäfte wo sie Ihr Geld lassen können. Das hätte ich der Filialleiterin auch mal gesagt.

25.06.2019 | 15:53
von Ja Auch | Regelverstoß melden
Komisch, immer wieder dieselben Ketten, die auffallen; Rossmann, Höffner, Hermes und Co sowieso. man lässt sich als Kunde viel zu viel gefallen; ich glaube fest daran, daß so ein Verhalten vor 40-50 Jahren zur Insolvenz geführt hätte.

25.06.2019 | 15:57
von Lars Voigtlaender | Regelverstoß melden
Eben darum verlange ich eine Klärung.
Einfach so Hausverbot ohne rechtliche Grundlage? Und vor allem wegen nen duplo?
Das erscheint mir lächerlich dieses Verhalten.
Aufsichtspflicht hab ich definitiv nicht verletzt, weil wie gesagt ich leider nur 2 Hände habe zum agieren! Und auch beschränktes Blickfeld wenn ich am Bezahlen bin!
Hätte doch auch die Kassiererin verhindern können anstatt es billigend in Kauf zu nehmen.
Aber eben drum, es wurde ja beiderseits erst zu spät bemerkt!
Dann geht's in Zukunft eben zu DM. Da steht nämlich dieser Süßigkeiten - Schrott nicht direkt an der Kasse!
Von wegen überall so (Argument der Kassiererin/Filialleiterin)

25.06.2019 | 18:30
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Letztendlich ist Rossmann ja selber Schuld und rechtlich gesehen müssen sie auch nicht für das von ihre Kinder angeknapperte Zeug nicht zahlen.

Steht sogar hier:
https://www.focus.de/politik/deutschland/verbraucherschutz-kinderfallen-im-supermarkt_aid_142116.html

25.06.2019 | 18:43
von Dirk Kienitz | Regelverstoß melden
 spider monkey S. Heinzelmannder Link zum Artikel ist von 12.07.1993 ich würde jetzt nicht unbedingt darauf bauen das dass noch so in der Form richtig ist.

 spider monkey Lars VoigtlaenderWas mich noch interessieren würde, hat die Filialleiterin Ihnen gesagt wie lange Sie und Ihr Kind Hausverbot haben?
Ich würde vielleicht versuchen mit dem Geschäftführer ein klärendes Gespräch zu führen.
Möglicherweise kann man ja das Hausverbot aus der Welt schaffen.

25.06.2019 | 19:39
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Dirk Kienitz,
Trotzdem ist Rossmann selber Schuld und es kann von den Eltern nicht erwartet werden, das sie vor der Kasse ihre Kinder festbinden.

25.06.2019 | 21:34
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Das Hausverbot aus der Welt schaffen? Mir fiele es im Traum nicht ein, dort noch mal einkaufen zu gehen, wenn man so behandelt wurde. Da bettel ich doch nicht drum, den Laden wieder betreten zu dürfen. Ein Kunde weniger. Aber Rossmann hat es ja anscheinend auch nicht nötig.

26.06.2019 | 00:11
von Lars Voigtlaender | Regelverstoß melden
 spider monkey Dirk Kienitz:
Wunderbar der Focus LINK!
Das bringt es genau auf den Punkt, warum ich mit einer Weigerung der aufgezwungenen Zahlung des Schokoriegel reagierte.
Zitat:
Zur Frage der Haftung kommt Hartmut Strube zu dem Schluß, daß der Ladeninhaber „die Gefahr der Schädigung“ selbst geschaffen habe. Ihn treffe demnach „grundsätzlich ein Mitverschulden, wenn er eine besondere Sicherung der auffällig präsentierten Ware unterläßt“.

Und nebenbei bemerkt ist es unerheblich, wie alt der Artikel ist.
Der Verbraucherschutz würde aktuell genau dieselben (nämlich logischen) Argumente anbringen.

26.06.2019 | 00:11
von Dirk Kienitz | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8580208
im Prinzip gebe ich Ihnen ja Recht.

Aber der Themenstarter fordert ja
"Aufhebung des Hausverbot und Klärung mit der Filialleiterin".

Ich persönlich würde mir den ganzen ärger nicht antun und in Zukunft wo anders meine Sachen kaufen.
Klar das so was einen aufregt.

Aber es bringt am ende nichts.

Gibt ja noch EDEKA, LIDL, NETTO, Penny usw. wer braucht da schon Rossmann!
Umgekehrt brauchen diese Läden uns! den zahlenden Kunden!

26.06.2019 | 00:13
von Lars Voigtlaender | Regelverstoß melden
 spider monkey s. heinzelmann
Ja und der Geschäftsführer wäre ja dementsprechend die Rossmann GmbH.
Deshalb diese Beschwerde hier

26.06.2019 | 00:16
von Lars Voigtlaender | Regelverstoß melden
 spider monkey reclaboxer
Rossmann hat aber tatsächlich viele gute Produkte im Sortiment, weshalb es etwas ärgerlich wäre.

26.06.2019 | 00:40
von Lars Voigtlaender | Regelverstoß melden
 spider monkey dirk kienitz
Doch es lohnt sich, weil hier geht es um Prinzip.
So eine Angestellte mag eventuell im Affekt handeln.
Ich will aber wissen wie die Rossmann GmbH / Geschäftsführung das sieht.
Wenn Rossmann dahintersteht und diese "Quengelware" Verkaufsstrategie weiterhin durchführt und sogar noch Hausverbote anstatt Kulanz sprechen lässt, .
dann wirklich tschüss!
Es gibt schliesslich noch DM mit: O süsswarenfreien Kassen :)

26.06.2019 | 07:41
von Skyure | Regelverstoß melden
Leider ist da auf beiden Seiten etwas schief gelaufen. Ein 1 1/2 Jahre altes Kind, das so viel "Zeit" bekommt um einen Duplo aufzumachen und halb zu futtern, ohne das es auffällt. Das hätte in einem Drogeriemarkt BÖSE ins Auge gehen können.
Das gesagt, wenn so ein Faux Pass geschieht, sollte man die Zähne zusammen beissen und den entstandenen Schaden bezahlen, und danach das Geschäft meiden, das eine solche "Quengelware" anbietet.
Das die Verkäuferin nicht auf die Forderung bestanden hat, die Polizei zu holen, ist ebenfalls nicht richtig.
Dennoch muss das Hausverbot akzeptiert werden, denn der Laden hat Hausrecht.
Ich hoffe das Sie eine Einvernehmliche Lösung mit dem Drogeriemarkt finden können, dennoch würde ich mich nach einem anderen umsehen, der besser für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.

24.07.2019 | 16:59
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Ja bei einem Kleinkind haben Sie die Aufsichtspflicht verletzt, klarer Fall, Ihre Tochter kann in dem diesem Alter nicht unterscheiden zwischen Recht und Unrecht, bzw. dass sie bezahlen muss. Wieso haben Sie nicht einfach die 1€ hingelegt? Wenn man etwas macht muss man dafür gerade stehen und sie haben den Duploriegel zu bezahlen!

13.11.2019 | 23:19
von ReclaBoxler-4970031 | Regelverstoß melden
Gebe meinem Vorredner absolut recht. Einfach bezahlen wäre deutlich schlauer gewesen.



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