Immergrün Energie (Köln)
40,00 Euro Verzugspauschale nach § 288 (5) BGB
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 26706I1323, Vertragsnummer: 21611035328
Wenn der Stromanbieter mit der Auszahlung von Boni und Guthaben im Verzug ist, muss er nach § 288 BGB neben der Entgeltforderung mindestens 40,00 € Verzugspauschale oder 5 % Verzugszinsen erstatten
Damit Stromanbieter, wie die Immergrün Energie GmbH, die die Auszahlung von Boni und Guthaben gerne mal um Monate oder gar Jahre verschleppen (Immergrün-Energie, vgl.: RES00889348 & RES01425911), nicht noch für Ihr verbraucherunfreundliches Verhalten belohnt werden, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, nicht nur prozentuale, sondern auch pauschale Verzugszinsen zu fordern.
Wenn die Immergrün Energie GmbH also mit der Erstattung von Boni oder Guthaben im Verzug und einsichtig ist, zahlt sie die offene Forderung und mindestens 40,00 Euro Verzugspauschale als "Trostpflaster", wenn nicht, beschweren Sie sich bei der Schlichtungsstelle Energie e. V., da ist unser "Auszahlungsverweigerer" dann nochmal mit einigen hundert Euro Verfahrenspauschale dabei und Ihr Anspruch auf die Verzugspauschale bleibt Ihnen prinzipiell erhalten.
Sie sehen, auch bei Kleinforderungen müssen Sie nicht ganz umsonst Mahnen und den Schwarze Schafe der Branche verhagelt dieses Vorgehen die Bilanz.
Rechtsgrundlagen:
- 286, Abs. 3 BGB - Verzug des Schuldners: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; …"
- 288, Abs. 5 BGB - Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden: "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro. …"
10.07.2019 | 14:06
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Michael,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung