Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 195648
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 313 Views | 12.07.2019 | 13:48 Uhr
geschrieben von Anna Kemp

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Fehlgeschlagene Nacherfüllung

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag: 378682, Kundennummer: 4005857902

Am 03.06.2019 habe ich mich telefonisch bei ROLLER gemeldet. Auch wenn ich in der Filiale angerufen habe, wurde ich in die Zentrale weitergeleitet. Dort erklärte ich, dass die Matratze, welche bereits zwei Mal aufgrund von Mängeln ausgetauscht worden ist, noch immer Mängel aufweist und mich inzwischen sogar starke Rückenschmerzen plagen. Ich erklärte weiterhin einen Rücktritt vom Kaufvertrag, da bis dato keine Beseitigung der Mängel erfolgte und mir weitere Rückenschmerzen aufgrund einer mangelhaften Matratze unzumutbar sind.

SCHLAGWORTE

Die Hotline teilte mir mit, dass mein Fall geprüft werde. Am 26.06.2019 erhielt ich dann Besuch von einem seitens ROLLER bestellten Gutachter, welcher eindeutig ein fehlerhaftes Produkt feststellte, welches bereits bei Inverkehrbringen nicht frei von Konstruktions- und Fabrikationsfehlern war.

Ich meldete mich nochmals am 03.07.19 telefonisch, woraufhin mir eine Bearbeitung und ein Rückruf innerhalb von zwei Tagen seitens der Filiale zugesagt worden ist. Am 08.07.19 meldete ich mich erneut und wieder würde mir eine Bearbeitung und ein Rückruf durch die Filiale zugesagt.

Am 09.07.19 erhielt ich dann endlich einen Rückruf durch einen Sachbearbeiter der Filiale. Nach ihm stünde mir ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zu, er würde mir aber einen weiteren Austausch gewähren, da die Matratze ja nachweislich mangelhaft sei.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Rücktritt vom Kaufvertrag, Erstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.07.2019 | 13:48
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Kemp,

wir bedauern sehr, dass Sie scheinbar mit unserem Service schlechte Erfahrung gemacht haben. Wir werden Ihr Anliegen an die zuständigen Kollegen zur schnellstmöglichen Bearbeitung weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


15.07.2019 | 15:35
von Anna Kemp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion seitens Roller


29.07.2019 | 10:26
von Anna Kemp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Anliegen wurde nun einen Anwalt weitergegeben.


29.07.2019 | 13:10
von ROLLER GmbH & Co. KG

Sehr geehrte Frau Kemp,

wir haben die zuständigen Kollegen nochmals informiert Ihr Anliegen zu bearbeiten und sich mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ROLLER-Kundenservice



09.08.2019 | 13:47
von Anna Kemp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Roller hat bereits angekündigt, den Artikel zurückzunehmen. Noch wurde das Geld allerdings nicht überwiesen und der Artikel wurde noch nicht abgeholt.
In der Online Bestellübersicht wurde auch bereits angegeben, dass das Geld erstattet wird, jedoch wurde mir eine zusätzliche Lieferkostenpauschaule von 45€ Euro aufgerechnet, also vom zu erstattenden Betrag abgezogen, obwohl es nicht geliefert worden ist. Da werde ich nochmal nachhaken müssen.


24.08.2019 | 01:47
von Anna Kemp gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Roller ist auf meinen Rücktritt vom Kaufvertrag eingegangen und es hat alles funktioniert. Vielen Dank!




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