Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 595 Views | 17.07.2019 | 14:37 Uhr
geschrieben von Jasmin Wreege

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer und Co. Abzocke!

Es darf nicht wahr sein! Lange haben mein Bruder und Ich Geld gespart und zusammengelegt, um unserem Vater einen seiner größten Wünsche Wirklichkeit werden zu lassen - eine Tagestour in einem Mustang Oldtimer. Dieses besagte Ereignis haben wir bei Jochen Schweizer erstanden für volle 250,00€!

SCHLAGWORTE

Nun wurde der Termin mit der Autovermietung klargemacht. Die Tour sollte am Montag, den 15.07.19 stattfinden. Leider aber ist mein Vater am besagten Morgen im Hüftbereich mit höllischen Schmerzen aufgewacht. Er konnte weder gehen, liegen noch sitzen, quasi gar nichts. Es blieb ihm nichts Anderes übrig, als seinen Arzt aufzusuchen. Dieser stellte dann die Diagnose 'Schleimbeutelentzündung'.

So also musste die Tour abgesagt werden. Nach ewiger hin und her Telefoniererei hieß es dann von der Autovermietung ''Die Tour gilt als wahrgenommen'' (Auch gegen Vorlage eines Attests). Die Dame am Telefon vom Jochen Schweizer Kundendiensts sagte ''Es tut mir leid, aber wir können nichts mehr für Sie tun.''

Der Autovermietung sind keine Kosten entstanden, dadurch, dass die Fahrt nicht angetreten wurde. Höchstens sind Einnahmebußen entstanden, welche aber nicht gerechtfertigt sind, die vollen 250,00€ einzukassieren.

Ebenso sind der Firma Jochen Schweizer auch keine Kosten entstanden.

Wir alle sind enttäuscht und traurig über diesen Vorfall. Nicht nur, weil unser Vater derzeit im KH liegt, sondern auch weil so viel Geld verloren gegangen ist, was wir mühselig zusammengespart haben. (Ich erwähne nochmal: 250,00 Euro!)

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Mind. 75% Erstattung des Preises oder erneute Gutschein-aktivierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.07.2019 | 16:17
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: B2C 2nd Level Support

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut mir leid, dass Ihr Vater nicht an dem gebuchten Erlebnis teilnehmen konnte. Wir wünschen Ihm natürlich eine schnelle Genesung und alles Gute. Leider ist es bei einer kurzfristigen Absage sehr schwierig für unseren Veranstalter einen Ersatz zu finden. Bei der Einlösung unserer Gutscheine werden die AGB unserer Veranstalter akzeptiert. Gerne sehen wir uns den Sachverhalt nochmals für Sie an. Bitte senden Sie uns hierzu Ihren Gutscheincode an reclabox spider monkey jochen-schweizer.de. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team.

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.07.2019 | 19:05
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Also ich halte absolut nichts von solchen Veranstaltungsangeboten. Aber jetzt einmal ganz im ernst, was soll der Autovermieter dafür können, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können? Da muss ich jetzt den Veranstalter in Schutz nehmen, das ist einzig und alleine Ihr Problem! Wissen Sie ob der Firma kein Schaden entstanden ist? Wenn Sie Ihre Urlaubsreise nicht antreten können und folgedessen am Tag der Abreise absagen müssen, dann sind 100% des Reisepreises weg, was sagen Sie dann? Kein Schaden zu Stande gekommen? Also bitte! Wenn Sie den Ausflug nicht buchen können, was ja bei diesen dümmlichen Firmen öfters der Fall ist, dann ist dies ein nicht tolerierbarer Zustand, den ich bis auf’s Letzte bekämpfen würde? Ich habe für solche Probleme eine Reiseversicherung, die kostet im Jahr 216 Sfr. das sind in etwa 190€ die bezahlen, alles was irgendwie mit Problemen bei Reisen zu tun hat.

21.07.2019 | 16:33
von Jasmin Wreege noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.07.2019 | 16:51
von Jasmin Wreege noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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