MONTANA Energie-Handel GmbH & Co. KG (Oberhaching)
Heizöllieferung, Fehlbetrag in der Menge
Bestell-/Kundennummer: 624107
Seit 30 Jahren erhielt ich von verschied. Lieferanten mein Heizöl. Im Wissen der genauen Tankgröße lt Herstellerurkunde und Abmessung kenne ich Liter-genau das Fassungsvermögen meines Kellertanks. Da Tankuhren mit Schwimmer sehr ungenau sind, messe ich mit Meterstab und habe somit jeden Monat meinen genauen Tankstand und bei Liefer-Bedarf ebenso.
Bei Lieferung messe ich vor und nach der Füllung und vergleiche die Literzahl meiner Messung mit dem Lieferschein. Das funktionierte auch reibungs- und anstandslos bis zur Lieferung durch MONTANA im Mai 2019. Da fehlten mir bei der Nachmessung 120 Liter von den angegebenen und bestellten 3000 l. Ich habe allerdings den Lieferschein schon unterschrieben und der Tanker war schon weg.
In zahlreichen Mailverkehr und Telefonaten wollte mir jemand (Name bekannt) von MONTANA weismachen, dass dies wg geeichter Uhren gar nicht möglich wäre und Heizöl wg Temperaturdifferenzen von Tankwagen und Kellertank sich dehnen und zusammenziehen könnte! Ich habe dann per DIN und Zahlenwerk z.B. Wendehorst bewiesen, dass bei der Menge von 3 T. Litern und an dem Tag max. geherrschten 2° Diff. max. 5 Liter Differenz vorkommen durften, aber sogar zu meinen Gunsten.
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Ich war so frei, die Rechnung um die Fehlmenge von 120 Litern zum Tagespreis und MwSt. mit gesamt- Brutto von 91,00 € zu korrigieren und den unbestrittenen Bruttobetrag sofort zu überweisen. Trotzdem kam 8 Wochen später eine Mahnung zum Fehlbetrag von 91,00 €. Darauf auch mein Brief per Vorab-Fax und Brief per Post mit dem nochmaligen Sachverhalt und Einspruch. Also sind Vorsicht bei Heizöllieferungen und Misstrauen angebracht und angeraten, sich schlau zu machen: wie genau groß ist der Tank, wieviel ist drin, vorher und nachher? Man liest das öfter und glaubt’s vielleicht erst, wenn einem selber passiert.
Ich lasse es darauf ankommen, auch wegen 90,00 € und mit RA. Nur Mut, nur so kann man manchen das Handwerk legen und sparen, d. h. nur das zahlen, was man bekommen hat!
05.08.2019 | 19:31
Abteilung: Marketing & Kommunikation
Sehr geehrter Herr Bauer,
Ihre Stellungnahme zur Heizöllieferung vom 22. Mai haben wir zur Kenntnis genommen. Sie ziehen auf Basis Ihrer eigenen Füllstands-Messung und Ihrer darauf aufbauenden Berechnung in Zweifel, dass die von uns abgerechnete Menge tatsächlich in Ihren Heizöltank gefüllt wurde. Daraufhin haben Sie zunächst den Teilbetrag für die von Ihnen bestrittene Menge bei der Bezahlung der Rechnung in Abzug gebracht, ihn zwischenzeitlich jedoch überwiesen. Wir bedanken uns für den Zahlungseingang.
Wir möchten Ihnen dennoch an dieser Stelle einige Hintergrundinformationen geben, wie sichergestellt ist, dass es zwischen abgegebener und abgerechneter Menge keine Differenzen geben kann.
Die Abgabeeinrichtungen unserer Tankwagen sind mit geeichten temperaturkompensierenden Zählern versehen. Bevor das Heizöl durch den Zähler fließt, wird vorhandene Luft entzogen. Der Bordcomputer rechnet temperaturbedingte Volumenänderungen automatisch um, so dass Mengenabweichungen auch hierdurch ausgeschlossen sind. Die vom Bordcomputer ermittelte Menge wird automatisch in den Lieferschein bzw. in die Rechnung übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
MONTANA Energie-Handel GmbH & Co. KG
Aber ich möchte auf zwei mögliche Probleme hinweisen: Erstens wäre da ihre Unterschrift. Das ist aber allein noch nicht so problematisch. Wenn aber der Lieferant nachweisen kann, das gewichte Messeinrichtungen verwendet wurden, müssten sie den Gegenbeweis antreten. Und genau dort wird es dann sehr, sehr schwierig. Hatten sie Zeugen, die ihre eigenen Messungen eventuell bestätigen können? Falls ja, super. Falls nein, wird es, sollte der Anbieter es auf eine Klage ankommen lassen, wohl eher schlecht für sie aussehhen.