Durch Techniker Krankenkasse gelöste Beschwerde. | 259 Views | 31.07.2019 | 13:59 Uhr
geschrieben von Werner Korthaus

Techniker Krankenkasse (Hamburg)

Unberechtigter Säumniszuschlag

Nachzahlung von Krankenkassenbeiträgen

Die TK hat in einem Schreiben vom 19.07.19, dass belehrend, unangemessen und drohend formuliert war, die Nachzahlung zum Krankenkassenbeitrag (monatlich zahle ich über 850,00 €) von 12 Cent gefordert. Zu Erzwingung der Zahlung wurde ferner ein Strafzahlung Säumniszuschlag) von 8,00 € festgelegt, die in keinem Verhältnis zu dem geforderten Beitrag steht.

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Meine Forderung an Techniker Krankenkasse: Verzicht auf den unangemessenen Säumniszuschlag


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Kommentare und Trackbacks (3)


31.07.2019 | 14:26
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Das haben Sie auch so an die Techniker Krankenkasse per Einschreiben oder dergleichen gesendet?

09.08.2019 | 14:19
von Werner Korthaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.08.2019 | 10:12
von Werner Korthaus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Parallel zur online-Beschwerde hatte ich an die Techniker Krankenkasse einen Beschwerdebrief versendet. Diese wurde beantwortet, ohne Entschuldigung wurde der Säumniszuschlag zurückgenommen.




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