Startseite > Internet > Bezahldienste > Klarna > gelöste Beschwerde-Nr.: 196781
Durch Klarna gelöste Beschwerde. | 85 Views | 31.07.2019 | 13:42 Uhr
geschrieben von Martina Rennebaum

Klarna (Stockholm)

Rückerstattung aufgrund defektes Gerät innerhalb der Garantie

Bestell-/Kundennummer: K17-0813-4733298 Rechnungs-Nr: 1881106190432

Ich habe einen defekten Fernseher innerhalb der Garantie beim Händler reklamiert und zurückgegeben. Der Händler hat die Rechnung bei Klarna auch schon stornieren lassen. Es handelte sich um einen Ratenkauf.

SCHLAGWORTE

Ich habe bei Klarna einige Käufe verschiedener Händler auf Raten, welche ich monatlich abbezahle. Dieser Kauf, um den es geht, war im August 2017 und betrug ca. 533,00 Euro. Von diesem Betrag habe ich bereits ca. 358,00 Euro bezahlt. Das ist in meinen Einkäufen bei Klarna ersichtlich.

Ich bat um Rückerstattung des Geldes, um mir einen anderen Fernseher in einem Geschäft zu kaufen, welches Klarna nicht anbietet. Jetzt heißt es, das es nicht möglich ist, da ich ja noch offene Posten habe. Was haben diese offenen Posten, welche ich weiterhin monatlich abzahle, mit meiner Rückerstattung für den Fernseher zu tun? Klarna hat den Betrag von 533,00 Euro meinem Monatskonto gutgeschrieben und meines Erachtens auf andere Käufe einfach verteilt und diese als "bezahlt" markiert.

Man kann mich doch nicht damit "zwingen", erneut einen Fernseher über Klarna zu finanzieren? Fernseher kaputt, Garantieanspruch wahrgenommen und dann Rückerstattung an mich, bzw. auf mein Konto. So muss das sein, zumindest die 358,00 Euro, die ich schon abbezahlt habe. Was kann ich machen? Ich möchte mein Geld zurück, um mir einen neuen Fernseher zu kaufen, wo ich das möchte. Alle anderen Käufe haben damit nichts zu tun und werden weiterhin in Monatsraten abbezahlt.

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Meine Forderung an Klarna: Mindestens 358,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.08.2019 | 18:22
von Martina Rennebaum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.08.2019 | 15:02
von Martina Rennebaum gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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