idealenergie.de (Köln)
Zahlung Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: G71808023152
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines nachgewiesenen Umzuges folgte eine Kündigung des laufenden Gasvertrages zum 31.07.2019. Seitens des Lieferanten wurden keinerlei Hinweise auf einen angeblichen "Nichterfüllungsschaden" übermittelt. Erstmals mit der Schlussabrechnung wurde dieser in Höhe von 252,1008 Euro zzgl. MwSt. geltend gemacht.
Ohne jegliche Anspruchs- und Berechnungsgrundlage wurde der v. g. Betrag als Nichterfüllungsschaden in Rechnung gestellt. Am 05.08.2019 und 07.08.2019 wurde bereits Kontakt mit dem Service-Team per E-Mail und Telefon aufgenommen und die Rechnung beanstandet. Eine Rechnungskorrektur sowie eine Berechnungsgrundlage erfolgten nicht.
Weder war von einer Gebühr (Nichterfüllungsschadens) in Telefonanten noch im Schriftverkehr die Rede. Es musste daher davon ausgegangen werden, dass der Kündigung ohne weitere Kosten zugestimmt wird. Eine Mitnahme meines bestehenden Vertrags war nicht möglich. Man hat mir am 25.07.2019 eine E-Mail übersendet, dass ich auch an meiner neuen Adresse mit idealenergie beliefert werden kann, dies aber mit einem neuem 24 Monatsvertrag und deutlich teureren Konditionen und nicht mit meinem bestehenden Vertrag.
Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht ist Immergrün nicht nachgekommen. Immergrün hätte sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnenб als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen.
Beides haben sie nicht getan. Daher sind sie nicht ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen.
Gemäß EnWG §41 (1) müssen Gasverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
Es wird daher darum gebeten, die Kosten für den Nichterfüllungsschaden bei der Gasrechnung zu stornieren und eine korrigierte Rechnung zu erstellen. Berechtigte Rechnungspositionen werden selbstverständlich übernommen.
09.08.2019 | 09:23
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst