Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 488 Views | 12.08.2019 | 13:51 Uhr
geschrieben von H.ilal K.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 reagiert auf Beschwerde nicht

Folgende Beschwerde habe ich vor fast 1 Woche an CHECK24 übermittelt, die anscheinend es nicht für nötig hält uns entgegenzukommen:

BILDER
1 reclabox beschwerde de 197325 thumb
1 Bild

Hallo,

der von Ihnen deklarierte Kinderpool mit Kinderrutsche war nicht vorhanden. Er wurde abgebaut bzw. geschlossen.

Da das auch unter anderem ein Grund war, warum ich die Reise gebucht habe, bitte ich um angemessene Erstattung und Überweisung auf mein von Ihnen bekanntes Konto.

Ich habe eine weitere Reklamation über ReclaBox am Laufen, die sich aber direkt an das Hotel richtet.

Das mit dem Kinderpool, was auf dem Foto im Anhang zu sehen ist, ist aber Ihr Verschulden, weil Sie auf den Bildern was zeigen, was nicht existiert.

Ich möchte das ganze klären, ohne weitere Schritte einleiten zu müssen.

Ich war immer sehr zufrieden mit CHECK24 nur diesmal ging alles schief.

Ich bitte um baldige und positive Rückmeldung.

Vielen Dank.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Angemessene Entschädigung in Form von Rücküberweisung von 15% des gezahlten Reisepreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.08.2019 | 13:51
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Reisegast,

wir bedauern sehr, dass Sie schlechte Erfahrungen in Ihrem wohlverdienten Urlaub machen mussten.

Wie bereits mitgeteilt haben wir Ihre Reklamation an Ihren Veranstalter weitergeleitet.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Reklamationen bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können und bitten Sie diese vorerst abzuwarten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Jacqueline, CHECK24 Reisen

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Kommentare und Trackbacks (24)


12.08.2019 | 15:53
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wenn sie Bilder einfügen die nicht der Wahrheit entsprechen möchte ich das sie die Entschädigung veranlassen. Sie können das ja dann später mit dem Veranstalter klären. Ich bin aber als Geschädigte nicht bereit 8 Wochen auf eine Antwort vom Veranstalter zu warten zumal ForyouTravel auch nicht für seine Kooperativität bekannt ist. Ich habe die Reise bei Ihnen nach den von Ihnen gegebenen Fotos ausgesucht. Dann sind sie dafür verantwortlich!


12.08.2019 | 16:32
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass Sie sich eine möglichst schnelle Bearbeitung Ihrer Reklamation wünschen.

Wir bitten Sie dennoch nochmals um Verständnis, dass die Bilder und die Hoteleschreibungen von den Reiseveranstaltern auf unserer Website für Sie bereit gestellt werden. Aus diesem Grund haben wir Ihre Reklamation zur Prüfung Ihres Anliegen an Ihren gebuchten Veranstalter weitergeleitet. Dieser wird sich mit der Agentur vor Ort in Verbinung setzen und Ihnen anschließend eine Antwort zukommen lassen.

Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Ihre Geduld.

Beste Grüße

Jacqueline, CHECK24 Reise



12.08.2019 | 18:12
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde jetzt einfach die Antwort von dem Veranstalter abwarten und bin gespannt wie das Ganze ausgeht. Solange bleibt die ReclaBox Beschwerde drin. Werde über den weiteren Verlaugmf hier berichten.


15.08.2019 | 19:02
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.08.2019 | 19:52
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.08.2019 | 14:42
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Erinnerungen.

Wir bedauern natürlich, dass Ihre Reklamation noch nicht abschließend von Ihrem Reiseveranstalter beantwortet wurde.

Bitte seien Sie versichert, dass es auch nur in unserem Interesse sein kann, das Ihr Anliegen schnellstmöglich geklärt wird.

Jedoch muss der Reiseveranstalter die Stellungnahme der Agentur vor Ort abwarten und teilweise weitere Fachabteilungen hinzuziehen. Dies kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Check24, als Vermittelndes Vergleichsportal, erinnert an Ihre Reklamation in einem wöchentlichen Turnus. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben, werden wir Sie darüber informieren.

Beste Grüße

Jacqueline, CHECK24 Reise



22.08.2019 | 16:04
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.08.2019 | 16:46
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.08.2019 | 10:45
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank, dass Sie uns wöchentlich auf Ihre noch offene Reklamation aufmerksam machen.

Bereits in der Eingangsbestätigung und auch mehrmals danach wurden Sie von uns darauf hingewiesen, dass die Reklamationsbearbeitung mindestens 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Diese 8 Wochen sind noch nicht verstrichen.

Wir können Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen, jedoch bitten wir Sie abermals um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Reklamation nicht schneller geschieht, wenn Sie uns wöchentlich daran erinnern.

Unsere Mitarbeiter sind sehr bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu einem Abschluss Ihrer Reklamation zu verhelfen, jedoch kann nur das getan werden, was in unserem Handlungsbereich steht.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Beste Grüße
Stefanie, CHECK24 Reisen



08.09.2019 | 18:56
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.09.2019 | 12:15
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Erinnerung.

Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, kann die Bearbeitung einer Reklamation bis zu 8 Wochen dauern.
Saisonbedingt kann die Bearbeitung Ihrer Reklamation mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Auch für uns sind diese langen Bearbeitungszeiten außerordentlich unerfreulich, müssen wir Sie als Kunden immer wieder um Geduld bitten.

Bedauerlicherweise haben wir als Reisevermittler keine Einfluss auf die Zeitdauer, mit der ein Reiseveranstalter die beim ihm eingereichten Reklamationen bearbeitet.

Wir bitten Sie erneut um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Beste Grüße
Jenny, CHECK24 Reisen



19.09.2019 | 13:37
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.09.2019 | 14:24
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.10.2019 | 17:46
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.10.2019 | 13:11
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Erinnerung.

Bedauerlicherweise haben wir bisher noch keine Rückmeldung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten.

Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Beste Grüße

Franziska, CHECK24 Reisen



08.10.2019 | 11:56
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.10.2019 | 11:06
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.10.2019 | 14:00
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.11.2019 | 15:31
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.11.2019 | 16:38
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.11.2019 | 09:43
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Erinnerung.

Laut unseren Informationen haben Sie seitens des Reiseveranstalters am 14.11.2019 ein Antwortschreiben per E-Mail erhalten.
Bitte prüfen Sie daher Ihr E-Mail-Postfach.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Beste Grüße
Jenny, CHECK24 Reisen



21.11.2019 | 12:13
von H.ilal K. | Regelverstoß melden
Die Antwort vom 14.11. 2019 hatte inhaltlich absolut nichts mit dem hier geschilderten Sachverhalt und der Beschwerde, dass es keinen Kinderpool gab zu tun. Der Veranstalter hat sich bezüglich einer anderen Thematik geäußert, die dieser laufenden Beschwerde nichts tut. Ich behalte weiterhin die Beschwerde aufrecht und möchte eine Antwort bezüglich des nicht vorhandenen Kinderpools erhalten, sonst nichts.

24.11.2019 | 12:43
von H.ilal K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.11.2019 | 13:57
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass Sie mit dem Antwortschreiben Ihres Reiseveranstalters
nicht einverstanden sind.

Leider ist auch für uns nicht nachvollziehbar, warum der Veranstalter nicht auf alle Ihre Reklamationspunkte eingegangen ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen, erlauben Sie uns bitte den Hinweis, dass wir als Reisevermittler alle Daten, die das Hotel bzw. das Angebot betreffen, von den jeweiligen Reiseveranstaltern erhalten. Diese stellen wir unverändert auf unserer Homepage zur dar.

Daher obliegt dem Veranstalter die finanzielle und rechtliche Regulierung.

Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen ausführlichen Widerspruch zu formulieren.

Um einen ordnungsgemäßen Widerspruch an Ihren Reiseveranstalter
weiterzuleiten, benötigen wir jedoch eine konkrete Forderung
Ihrerseits, da Ihr Widerspruch von Ihrem Reiseveranstalter sonst zwar
zur Kenntnis genommen, jedoch nicht erneut geprüft und bearbeitet
werden kann.

Bitte senden Sie uns zeitnah ein ausführliches Widerspruchsschreiben
inklusive Ihrer konkreten Forderung und Ihrer Bankdaten für die evtl.
Rückzahlung zu.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beste Grüße

Jenny, CHECK24 Reise





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