Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 228 Views | 18.08.2019 | 20:28 Uhr
geschrieben von Horst Köhler

STROGON GmbH (Bonn)

Gas-Lieferant STROGON: unseriös, kundenverachtend, inkompetent

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 451 717 1747 7

STROGON GmbH nicht zu empfehlen

STROGON beliefert mich seit dem 28.5.2017 mit Gas, wobei die erste Verbrauchsabrechnung für die Zeit 28.05.-31.12.2017 völlig korrekt war. Doch dann begannen die Probleme in einem mir bis dahin nicht bekannten Ausmaß: der zugesagte Sofortbonus wurde mir erst nach Aufforderung und verspätet bezahlt.

SCHLAGWORTE

Für die Jahresabrechnung 1.01.-31.12.2018 wurde trotz des von mir durchgegebenen tatsächlichen Endzählerstandes am 31.12.2018 ein zu hoch geschätzter Zählerendstand angenommen und der Zahlbetrag außerdem willkürlich und ohne Begründung um 124,00€ erhöht. Nach mehrfacher Reklamation erfolgten mehrere "berichtigte" Abrechnungen, aber entweder für einen anderen Zeitraum und immer wieder mit falschen, stets zu hohen End-Zählerständen, was zu einer Erhöhung der monatlichen Abschlagsbeträge führte.

Erst die Rechnung vom 13.05.2019, allerdings für den für die Nebenkostenabrechnung für meine Mieter nicht relevanten Zeitraum 1.1.2018-28.2.2019, war ohne Beanstandung, mit Gutschrift für den erwähnten, zu viel abgebuchten Betrag (124,00€), wobei dafür mehr als ein Dutzend E-Mails (!) und eine schriftliche Kündigung nötig waren.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Bis heute erfolgte keine Gutschrift des Neukunden-Bonus. Auf die Frage in meiner Kündigung vom 3.05.2019 nach dem Tag des Vertragsendes nannte mir STROGON den 28.02.2019 - also rückwirkende Kündigung? Auf mehrere Rückfragen, ob es sich um einen Schreibfehler in der Jahreszahl handelt, erhielt ich bis heute keine Antwort.

Mit Datum 1.7.2019 kam von STROGON stattdessen völlig überraschend eine nicht benötigte weitere Gasabrechnung für den Zeitraum 28.05.17-28.02.19, wieder mit falschem Endzählerstand und einen offenen Zahlbetrag von 19,18 €, den ich nach zweimaliger Vorankündigung zurückbuchen ließ. Enttäuschend und für mich unseriös ist, dass ich auf meine vielen Beschwerde-Hinweise und Nachfragen nie eine konkrete Aussage zu meinen berechtigten Anliegen bekam: die STROGON-Antworten erweckten alle den Eindruck, dass sie von einem Computer auf der Basis von einigen wenigen Stichwörtern meiner Anfragen verfasst wurden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an STROGON GmbH: Stornierung der Rechnung vom 1.7.2019; Zahlung des Neukunden-Bonus; korrekte Abrechnung bei Vertragsende; Entschuldigung für das unprofessionelle Verhalten


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


26.08.2019 | 14:59
von Horst Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 24.8.19 teilte mir Strogon - nach 3 1/2 Monaten - per Mail mit, dass der gekündigte Gasvertrag am 28.2.2020 endet. Allerdings keine Reaktion zu den übrigen Reklamationen - daher Erledigung am 26.8.19 erneut angemahnt.


07.09.2019 | 16:15
von Horst Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.09.2019 | 09:13
von Horst Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 2.9.19 Erhalt einer zweiten Strogon-Mahnung mit Mahnspesen wegen der zu Unrecht gestellten Rechnung über € 19,18; mit Androhung einer Kündigung des Gasbelieferungsvertrags bzw. Beauftragung eines Inkassounternehmens. Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, Überweisung des Rechnungsbetrages zuzügl. Mahnspesen (= € 29,18) am 6.9.19 unter Vorbehalt erfolgt. Gleichzeitig Rückforderung dieses Betrages.
5.9.19: Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie e. V.; unter Bezug darauf erhielt ich am 9.9. ein Kompromissangebot von Strogon, das ich jedoch am 16.9. ablehnte. Laut Strogon sei ich nicht bonusberechtigt, weil ich mit meiner PV-Anlage den Strom ins Hausnetz einspeise. Abgesehen davon, dass ich von Strogon keinen Strom, sondern Gas beziehe, wurde mir der Neukundenbonus bei Vertragsabschluss explizit zugesichert - eine Abfrage nach einer evtl. PV-Anlage erfolgte nicht.
11.9.19: Beschwerdeschreiben an die Strogon-Geschäftsführung und an die Bundesnetzagentur.
16. /17.9.19: Strogon gibt jetzt endlich meinem Bonusanspruch in voller Höhe statt und ist auch bereit, € 29,18 zurückzuzahlen. Guthaben = € 259,02. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann mir dieser Betrag überwiesen wird. So lange ist die Beschwerde noch nicht erledigt.


01.10.2019 | 19:05
von Horst Köhler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wider Erwarten hat Strogon den Gutschriftsbetrag von € 259,02 bereits am 19.9.19 überwiesen. Damit gilt meine Beschwerde endlich als erledigt - wenn auch erst nach etwa 40 (!) E-Mails und Briefen sowie Einschaltung diverser Institutionen. Meine höfliche Art und Weise, Strogon von den fehlerhaften Gas-Abrechnungen zu überzeugen und meine Nachfragen zu beantworten, wurde dort in keiner Weise honoriert. Erst nach Einschalten von Verbraucherzentrale/Marktwächter Energie und Bundesnetzagentur bewegte sich Strogon. Aber welch großer Aufwand - ich kann Strogon deshalb nach wie vor nicht empfehlen.


01.10.2019 | 19:06
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: