Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 107 Views | 22.08.2019 | 07:16 Uhr
geschrieben von Christoph Horn

Immergrün Energie (Köln)

Guthaben Endabrechnung wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: G2180405767 / G28306O1378

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 2.8.19 haben Sie uns die Endabrechnung zum o. g. Stromvertrag zugeschickt. Diese weist ein Guthaben von 659,87€ aus.

Nun fordern sie uns auf eine weitere Ablesung vorzunehmen. Die Schlussabrechnung mit dem damals aktuellen Zählerstand wurde schon ausgestellt und es ist keine weitere Ablesung notwendig.

Wir fordern Sie hiermit auf, das Guthaben von 659,87€ bis spätestens zum 30.8.19 auf das bei ihnen hinterlegte Konto zu überweisen.

Sollte nach Fristablauf kein Zahlungseingang zu verbuchen sein, werde ich ohne weitere Ankündigung gegen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die dabei entstehenden Kosten und eventuellen Anwaltsgebühren werden ebenfalls Ihnen als Verzugsschaden zuzurechnen sein. Bei Widerspruch im Mahnverfahren kündige ich schon jetzt an, das streitige Verfahren vor dem Amtsgericht gegen Sie zu betreiben.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Auszahlung des Guthabens in Höhe von 659,87 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.08.2019 | 10:41
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.08.2019 | 11:29
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Genau so geht es und nicht anders. Sein Geld zurückholen (BEV lässt grüßen), bevor es zu spät ist.

23.08.2019 | 20:19
von Christoph Horn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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