Verti Versicherung AG (Teltow)
Keine Regulierung in einem Kasko-Schaden
Bestell-/Kundennummer: AID040466935
Unfall am 16.08.2019 mit massiver Mechanischer Einwirkung. Daraus resultiertem Totalschaden am 24.06.2019. Verti zahlt nicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.08.2018 hatte ich einen Verkehrsunfall auf dem Einfädelungsstreifen der A7 Stellingen in Richtung Husum (A23). Mir ist hinten auf die Felge ein LKW gefahren. Schaden bis zu diesem Tag knappe 5000,00 €. Kein Totalschaden. Nach einem Jahr am 24.06.2019 gab es einen lauten Knall im hinteren Teil des Fahrzeuges.
Das hintere Differential ist gerissen und das ist Gusseisen. Daraufhin schrieb ich die Verti an, sie möchte bitte einen Gutachter zu meiner Werkstatt schicken, um den Schaden aufzunehmen und den daraus Resultierten Totalschaden zu regulieren (Vollkasko). Es war ein Gutachter da aber, der hat sich das Fahrzeug nicht wirklich angesehen, mich nicht dazu beordert (was man in so einem Fall macht), kein Gutachten erstellt und auch kein Protokoll. Daraufhin verlangte ich, dass der Gutachter in meinem Beisein das zweite Mal kommen sollte.
Laut der Werkstatt war kein zweiter Gutachter da, von Verti. Laut Verti handelt es sich nicht im einen Folgeschaden und daraus resultiertem Totalschaden.
Somit habe ich einen Gutachter eingesetzt, der mich 523,00 Euro kostet, die Verti zu zahlen hat.
Zusammen mit dem Gutachter haben wir uns das Fahrzeug angesehen, schon auf dem ersten Blick als das Fahrzeug von unten angesehen wurde, war klar, es ist ein Folgeschaden. Auch das Gutachten bestätigt dieses, aber Verti zahlt immer noch nicht. Ich habe die Kasko Spar abgeschlossen und diese Zahlt nur bei Vandalismus und Totalschaden, es ist ein Totalschaden.
Dieses ist ein Finanziertes Fahrzeug und es steht nun seit zwei Monaten in der Werkstatt und ich zahle brav meine Kreditraten, hätte Verti seinen Job vernünftig gemacht, hätte die GAP den Rest reguliert. Dieser Versicherung sollte man das Handwerk legen.
Wenn ich meinen Job nicht richtig mache, darf ich mir meine Papiere abholen.
Unfreundlich sind die Verti-Leute auch noch am Telefon. Kassieren aber nicht regulieren, so macht man Kohle.
Kommt eurem Vertrag nach.
Gruß
Björn Heidke
27.08.2019 | 10:19
Abteilung: Customer Experience & Client Management
Guten Tag Herr Heidke,
gemeinsam mit unserer Fachabteilung und unseren hausinternen Sachverständigen haben wir Ihr Anliegen nochmals geprüft.
Auch weiterhin kann kein Folgeschaden erkannt werden.
Selbst wenn das Brechen des Differenzials auf einen Folgeschaden zurückzuführe wäre, so ist definitiv kein Totalschaden entstanden. Auch haben Sie durch die Nichtreparatur des Schadens vom 16.08.2018 billigend in Kauf genommen, dass eventuell ein Folgeschaden eintreten kann. Zum Unfallzeitpunkt war Ihnen bekannt, dass die Felge beschädigt wurde. Auch hat die Werkstatt darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug zerlegt werden müsste. Hier sind Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nicht nachgekommen.
Zum Unfallzeitpunkt lag der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges bei 17.125,- EUR. Die Reparaturkosten incl. Differenzial liegen bei 10.297,77 EUR. Demnach ist kein Totalschaden eingetreten.
Sie haben vertraglich die Vollkasko-Spar vereinbart, hierbei kann eine Regulierung nur im Falle eines Totalschadens vorgenommen werden. Da jedoch, wie bereits erwähnt, der Bruch des Differenzials nicht auf einen Folgeschaden zurückzuführen ist, sondern es sich vermutlich um ein weiteres Schadenereignis oder sogar um einen Materialfehler (hierzu gibt es diverse Schilderungen im Internet, dass dies bei dem Hyundai Santa Fe passiert) handelt, können wir uns an Ihren Aufwendungen nicht beteiligen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns auch an den Kosten des von Ihnen beauftragten Sachverständigen nicht beteiligen können. Sachverständigenkosten werden nur erstattet, sofern der Sachverständige von uns beauftragt, oder dessen Beauftragung zugestimmt wurde. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Da uns sehr viel an einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Einvernehmen mit unseren Kunden liegt, haben wir uns dem Ombudsmann e. V. angeschlossen - einer unabhängigen Einrichtung, die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden schlichtet.
Falls Sie von einer unserer Entscheidungen nicht überzeugt sein sollten, möchten wir Ihnen empfehlen, sich einfach an den Ombudsmann zu wenden, der Ihren Fall neutral und ohne Kosten für Sie erneut prüfen wird. Sollte die Regelung seiner Einschätzung nach Ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt haben, kann er für uns verbindlich neu entscheiden.
Alle Einzelheiten zum Ombudsmannverfahren finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.
Mit freundlichen Grüßen
Verti Versicherung
Wie bereits mitgeteilt, können wir uns aufgrund der vorliegenden Sach- und Aktenlage nicht an Ihren Aufwendungen beteiligen. Die Hintergründe haben wir Ihnen bereits mitgeteilt.
ich habe Ihnen meinen Sachverhalt zugesandt. Dieser ist eindeutig und Jeder Richter wird mir zustimmen. Auf meine letzte Email die ich an SchadenVerti.de gesandt habe erwarte ich eine Antwort. Dann wird sich mein Anwalt mit Ihnen auseinandersetzten.
Wird sicher ein interessanter Prozess, wobei ein neuer SV feststellen wird, ob der Schaden ein Folgeschaden ist oder nicht, persönlich sehe ich wenig Erfolg (Hoffe es besteht eine Rechtsschutz).
Max M. leider manchmal etwas übers Ziel hinaus aber leider steckt in den Aussagen teilweise viel richtiges. Nur nicht so gut verpackt^^
03328-4244955
Leitung vom Beschwerdemanagement hilft sofort.