Durch ubup.com gelöste Beschwerde. | 24 Views | 29.08.2019 | 07:38 Uhr
geschrieben von Veronika T.

ubup.com (Berlin)

Gutscheine anstatt Rückzahlung

Bestell-/Kundennummer: KdNr. L309I5JD

Zwei Rücksendungen aus mehreren Bestellungen (Ubup macht es einem mit der Übersicht nicht leicht, indem es Bestellungen zusammenfasst und gemeinsam verschickt) wurden mir kommentarlos als Gutschein ausgezahlt, obwohl ich ausdrücklich auf den Button auszahlen geklickt habe.

Da es konforme Retouren (teilw. schlechter Zustand, nicht gepasst etc. folglich keine Kulanz) innerhalb der 14 tägigen Rückgabefrist waren, sehe ich überhaupt keine Veranlassung für einen Gutschein.

Eine Rücksendung musste ich einen zweiten Karton stecken, das sehe ich auch als keinen Grund, mir deswegen nur einen Gutschein zu verpassen - ursprünglich bezahlt habe ich diese ja auch mit einem Mal.

Daher meine Forderung an Ubup, mir die Beträge bzw. "Gutscheine" 108,10 €und 130,90€ auf die ursprüngliche Zahlungsart zurückzuzahlen. Das ist mein gutes Recht als Verbraucher!

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Meine Forderung an ubup.com: Zurückerstattung des Kaufpreises "Gutscheins" auf die ursprüngliche Zahlungsart


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


29.08.2019 | 18:55
von Veronika T. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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