Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 126 Views | 08.09.2019 | 11:16 Uhr
geschrieben von Reiner Schäfer

Immergrün Energie (Köln)

Abrechnung zu höherem Arbeitspreis, Preiserhöhung nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: G21712015988

Preiserhöhungsmitteilung nicht erhalten, Jahresabrechnung nicht erhalten Guthaben aus Jahresabrechnung Monate später

Gasliefervertrag mit Vorlieferanten unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts wegen einer rechtzeitig angekündigten Preiserhöhung zum Ablauf des 1. Lieferjahres gekündigt, zum 31.01.2018.

SCHLAGWORTE

Nach Kündigungsbestätigung über Verivox bei Immergrün Energie Gasliefervertrag im Tarif Spar-Gas-Klassik abgeschlossen. Versorgungsbeginn zum 01.02.2018. Laufzeit 12 Monate. Eingeschränkte Preisgarantie 12 Monate. Kündigungsfrist 6 Wochen zum Vertragsende. Verlängerung 12 Monate.

Die Vertragsbestätigung ging bei mir am 29.12.2017 ein. Der mir mitgeteilte Abschlag lag mit 126,00 € immerhin 12,00 € über den im Hinblick auf die von mir schon großzügig angegebenen Verbräuche von 114,00 €. E-Mail an Immergrün mit der Bitte um Abschlagsanpassung ab 01.02.2018. Antwort per E-Mail einige Tage später, die Abschläge werden ab 01.02.2018 auf 114,00 € angepasst.

Wie ich es stets bei Energielieferverträgen mache, habe ich mir für Dezember 2018 eine Wiedervorlage gemacht. In den nächsten Tagen hätte ich eine Preiserhöhungsmitteilung bekommen müssen, wenn die Preise zu Beginn des 2. Lieferjahres (zum 01.02.2019) erhöht werden sollten. (Das ist so schon mehrfach bei anderen Lieferanten der Fall gewesen.)

Da weder ein Brief noch eine E-Mail -auch nicht im Spam Order- noch eine Mitteilung im Onlinekonto bei mir einging, habe ich den Liefervertrag weiterlaufen lassen. Es wurde mir auch weiterhin der monatliche Abschlag von 114,00 € abgebucht.

Erstmals am 14.06.2019 kam eine E-Mail von Immergrün mit dem Hinweis, dass zum 01.08.2019 der monatliche Grundpreis von 7,37 € auf 27,00 € angehoben würde.

Am 15.06.2019 kündigte ich den Liefervertrag per E-Mail zum 31.07.2019. Die erbetene Kündigungsbestätigung erhielt ich von Immergrün umgehend per E-Mail am 17.06.2019.

Am 16.08.2019 ging mir per Post die Schlussabrechnung für den Zeitraum 01.02.2019 bis 31.07.2019 zu. Den Zählerstand hatte ich am 31.07.2019 an die Stadtwerke Iserlohn gemeldet. Von dort wurde mir die Weiterleitung an Immergrün bestätigt. Es ergab sich eine Nachzahlung von 61,11 € der mir voraussichtlich am 01.09.2019 abgebucht werden sollte.

Am 19.08.2019 schrieb ich eine Reklamationsmail an Immergrün. Wieso Schlussrechnung für die Zeit vom 01.02.2019 bis 31.07.2019. Eine Abrechnung für das 1. Lieferjahr lag mir bis dahin nicht vor. Außerdem berechnete man für die letzten 6 Monate einen Arbeitspreis pro kWh von 5,5 Cent, statt der mit mir vereinbarten 4,15 Cent. Ich wies daraufhin, dass mir eine derartige Preiserhöhung doch rechtzeitig hätte angekündigt werden müssen. Außerdem waren in der Rechnung mir völlig unbekannte Zahlungen aufgeführt. 18.03.2019 Rechnungsguthaben 203,86 €. 20.03.2019 Guthabenerstattung -203,86 €. 02.04.2019 Übertrag 228,00 €. Abgebucht wurden mir aber in den 18 Monaten Laufzeit des Liefervertrages wie vereinbart insgesamt 18 mal 114,00€ Abschlag. Statt der Nachzahlung von 61,11 € verlangte ich Abrechnung zu den mit mir vereinbarten Beträgen. Bei einem Gesamtverbrauch in 18 Monaten von 38.656 kWh berechnet mit 4,15 Cent und einem mtl. Grundpreis von 18 x 7,37 € errechneten sich Gesamtkosten von 1736,90 €. Meine Abschlagszahlungen insgesamt 18 x 114,00 € = 2052,00 €. Erstattungsanspruch zu meinen Gunsten = 315,10 €.

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Am 21.08.2019 E-Mail von Immergrün im Anhang die Schlussrechnung für den Zeitraum vom 01.02.2018 bis 31.01.2019 datiert vom 18.03.2019. Diese habe ich vorher nie gesehen. Dort fand sich jetzt auch der oben erwähnte Betrag von 203,86 € als Guthaben wieder, mit dem Hinweis, das Guthaben würde zeitnah meinem Konto gutgeschrieben. Bis zum 21.08.2019 habe ich keine Gutschrift erhalten. Der monatliche Abschlag würde ab dem 01.04.2019 auf 125,00 € angehoben. Das ist auch nicht passiert. Es wurden immer 114,00 € abgebucht. Auf meine Reklamationsmail vom 19.08. ging man mit keinem Wort ein. Minuten später die nächste E-Mail mit dem Hinweis, wir bestätigen ihnen die Rückzahlung ihres Guthabens. Am 23.08. gehen die 203,86 € auf meinem Konto ein.

Am 28.08.2018 antwortete man dann auf meine E-Mail vom 19.08. wie folgt:

Die Erhöhung des Arbeitspreises sei mir mit Preisinformationsschreiben vom 17.12.2018 mitgeteilt worden. Von meinem Sonderkündigungsrecht hätte ich keinen Gebrauch gemacht, folglich sei die Erhöhung wirksam geworden. Aus Kulanz bietet man mir aber, rückwirkend ab dem 01.02.2019 einen Arbeitspreis von 4,49 Cent an. Die Rechnung vom 16.08.2019 würde storniert und mir eine angepasste Rechnung erstellt. Bis zum 04.09.2019 solle ich mein Einverständnis erklären.

Auf diese E-Mail antworte ich am 29.08.2019:

Erkläre mich nicht einverstanden. Habe nie eine Preiserhöhung mitgeteilt bekommen. Bezeichnenderweise auch die Jahresabrechnung vom 18.03.2019 nicht. Ich bestehe auf Abrechnung zum Arbeitspreis von 4,15 Cent. Weise noch einmal auf die Widersprüchlichen Aussagen hin, z. B. warum bekomme ich jetzt erst eine Gutschrift für das erste Jahr in Höhe von 203,86 €. Der Betrag hätte mir entweder zeitnah nach angeblicher Rechnungserstellung vom 18.03.2019 erstattet werden müssen, oder wenigstens sofort mit meinen Abschlägen verrechnet werden müssen. Warum schreibt man mir in dieser Rechnung Abschlag ab 01.04.2019 = 125,00 €, bucht aber weiterhin 114,00 € ab. Ein Blick auf mein Konto vor Absendung der E-Mail zeigt mir, dass man mir mit Valuta 02.09. den bereits erwähnten Betrag von 61,11 € abbucht. Erwähne auch, dass meine Sparkasse sofort nach Abbuchung die Lastschrift zurückgeben wird. Weise auch darauf hin, dass ich Immergrün Energie in jeder meiner Reklamationsmails mit sofortiger Wirkung das Sepa Lastschriftmandat entzogen habe.

Abschließend schreibe ich, dass dieses Schreiben mein letztes in dieser Angelegenheit ist. Sollte mir bis zum 09.09.2019 der mir zustehende Betrag nicht überwiesen werden, werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten, und das ich mir auch weiterhin vorbehalte einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. zu stellen.

Letzte E-Mail von Immergrün am 04.09.2019: Leider sei die Lastschrift nicht eingelöst worden. Ich solle nun die noch offenen Posten überweisen. Aktueller Kundenkontosaldo = -3,83 €.

Den Betrag kannte ich bisher noch gar nicht. Wie gesagt, ich antworte jetzt auch nicht mehr.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rückerstattung 110,65 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.09.2019 | 10:56
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.09.2019 | 12:42
von Reiner Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf die Beschwerde die ich am 05.09.2019 eingestellt habe, erreichte mich am 07.09.2019 eine Mail von Immergrün-Energie ohne jeden weiteren Kommentar mit einer korrigierten Schluss-Rechnung im Anhang. Danach würde mir der von mir geforderte Betrag in voller Höhe erstattet. Sobald der Betrag auf meinem Konto ist, werde ich die Beschwerde als gelöst darstellen.


11.09.2019 | 14:03
von Reiner Schäfer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 11.09.2019 wurde der von mir angeforderte Betrag mit 111,02 € meinem KONTO gutgeschieben


11.09.2019 | 14:03
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